Mindestlohn im Gastgewerbe kommt
21. Juli 2014Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) erklärte die Tarifverhandlungen über eine Übergangsregelung mit stufenweiser Annäherung an den gesetzlichen Mindestlohn für gescheitert. Man sei nicht bereit, einen Abschluss zu unterzeichnen, der für einige Bundesländer eine Verschlechterung bedeute, sagte ein NGG-Sprecher.
Gegenseitige Vorwürfe
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) habe die Chance vertan, das Image der Niedriglohnbranche abzustreifen, erklärte NGG-Verhandlungsführer Burkhard Siebert. Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges kritisierte, die Gewerkschaft habe "kein ernsthaftes Interesse an einer Übergangsregelung" gezeigt. Nun werde für die Branche in ganz Deutschland zum 1. Januar der Mindestlohn in Kraft treten. Arbeitsplatzverluste seien nicht ausgeschlossen, sagte Hartges. Das deutsche Gastgewerbe beschäftigt nach Dehoga-Angaben 1,7 Millionen Menschen.
Nach dem von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetz über den Mindestlohn gilt in Deutschland von 2015 eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro die Stunde. Das Gesetz gehört zu den zentralen Vorhaben der großen Koalition von CDU/CSU und SPD. Geltende Tarifverträge mit niedrigeren Stundenlöhnen bleiben aber in einer Übergangsphase bis Ende 2016 gültig. Einen solchen Vertrag strebte der Hotel- und Gaststättenverband an.
Die NGG hatte bei den Tarifverhandlungen nach einem Bericht des "Handelsblatts" angeboten, die 8,50 Euro erst am 1. Juni 2015 greifen zu lassen. Danach sollte die Vergütung der unteren Lohngruppen aber in mehreren Stufen steigen und zum 1. Juli 2017 schließlich zehn Euro pro Stunde erreichen. Dagegen habe der Dehoga angeboten, die 8,50 Euro in ganz Deutschland vom 1. September 2016 an zu zahlen. Bis dahin sollte es im Osten nur 7,50 Euro geben.
wl/wa (dpa, afp)