Abschiebung auf dem Rollfeld gestoppt
24. März 2017Haykel S. hatte kurz vor dem Start einen Asylantrag gestellt, wie der hessische Radiosender hr-info berichtete. Zudem hatte sich der Terrorverdächtige über seinen Anwalt mit einem Eilantrag an das Frankfurter Verwaltungsgericht gewandt, um seine Abschiebung zu verhindern. Das Gericht ließ diese abbrechen, da über den Asylantrag noch nicht entschieden worden sei.
Nach Angaben einer Sprecherin begründete der Tunesier seine Anträge mit der drohenden Todesstrafe und der Menschenrechtslage in seiner Heimat. Bis zur Entscheidung bleibt S. nun weiter in Deutschland in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen gegen ihn dauern an, wie der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Alexander Badle, mitteilte.
Terrornetzwerk aufgebaut, an Anschlag in Tunis beteiligt
Der Verdächtige war am 1. Februar bei einer umfassenden Razzia in Hessen in Frankfurt am Main festgenommen worden. Der Generalstaatsanwalt wirft ihm vor, ein Terrornetzwerk aufgebaut und einen Anschlag in Deutschland vorbereitet zu haben. Konkrete Pläne für ein Attentat gab es nach derzeitigem Kenntnisstand aber nicht.
Der Tunesier soll nach deutschen Ermittlerangaben zudem im März 2015 an dem Anschlag auf das Bardo-Nationalmuseum in Tunis beteiligt gewesen sein. 21 Touristen waren damals getötet worden. Zu dem Terrorüberfall bekannte sich die Dschihadistenmiliz "Islamischer Staat". Die tunesische Staatsanwaltschaft hat für S. einen Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer Terrorzelle ausgestellt.
Haykel S. war 2003 mit einem Studentenvisum nach Deutschland gekommen. Durch seine Heirat mit einer Deutschen bekam er zunächst eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, kehrte allerdings später nach Tunesien zurück. Im August 2015 kam er wieder in die Bundesrepublik.
se/jj (dpa, hr, afp)