AfD - ein Fall für den Verfassungsschutz?
7. März 2018Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete, hatte das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz im Januar dem Präsidenten des Bundesamtes, Hans-Georg Maaßen, eine vertrauliche Analyse vorgelegt, die eine Überwachung der AfD nahelegen soll. Dem widerspricht jetzt die bayerische Behörde.
Wie ein Sprecher aus München gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) mitteilte, seien die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung der bayerischen AfD und ihrer Teilstrukturen nicht gegeben. Unabhängig davon würden seit längerem Einzelpersonen mit Bezügen etwa in die rechtsextremistische Szene beobachtet. Unter dieser "überschaubaren Zahl" von Personen befänden sich auch einzelne Funktionäre, aber keine Mandatsträger.
Forderungen aus Ländern und Politik
Schon im vergangenen Jahr hatten mehrere Bundesländer eine Überwachung der AfD durch den Verfassungsschutz gefordert. Sie hätten Maaßen mehrfach erfolglos gebeten, einer Materialsammlung zuzustimmen, schrieb das Redaktionsnetzwerk. Dieser habe bisher aber nicht reagiert.
Auch Grünen-Chef Robert Habeck rief die Bundesregierung dazu auf, genau zu prüfen, ob die AfD nicht überwacht werden müsste. Die Grenzen, "an denen die Grundfeste des Staates in Frage gestellt wird, ist an vielen Stellen überschritten", so Habeck in der "Süddeutschen Zeitung".
Es rumort bei den Schlapphüten
In Geheimdienstkreisen der Länder sei von mehreren Jahren "Diskursverweigerung" und einer "Vernachlässigung der Vorfeldarbeit" die Rede, berichtet RND. Dort hofft man offenbar, dass das Thema - obwohl nicht auf der Tagesordnung - auf einer Amtsleitertagung der Inlandsgeheimdienste am Sitz des Bundesverfassungsschutzes in Köln zur Sprache kommt.
fab/ww (dpa, RND)