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Politik

Kabul schickt abgeschobenen Straftäter zurück

Kay-Alexander Scholz
10. Januar 2019

Abgelehnte Asylbewerber in ihre Heimatländer zurückzuschicken ist aus mehreren Gründen nicht einfach. Selbst wenn alles pauschal geregelt scheint, gibt es manchmal Ausnahmen - wie im Fall von Mortaza D. aus Afghanistan.

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Deutschland Abschiebung nach Afghanistan
Abschiebeflug nach Afghanistan, Anfang Dezember 2018 mittels eines Fliegers einer britischen ChartergesellschaftBild: picture-alliance/dpa/B. Roessler

"Afghanistan schickt Verbrecher zu uns zurück" - solche oder ähnlich lautende Tweets finden sich bei Twitter gerade haufenweise. Die Aufregung ist groß, seitdem die "Bild"-Zeitung von dem Fall berichtete.

Mortaza D., ein 23-jähriger Afghane mit 23 Straftaten in seiner Akte, so der Zeitungsbericht, sollte als abgelehnter Asylbewerber nach Afghanistan zurückgeschickt werden. Im Jahr 2010 hatte er einen Asylantrag in Deutschland gestellt, der im selben Jahr abgelehnt wurde. Er blieb aber als sogenannter "Geduldeter" in Deutschland. Vor ein paar Tagen saß Mortaza D. mit 35 anderen Ausreisepflichtigen, wie es im Behördendeutsch heißt, im Flugzeug nach Kabul. Dort angekommen, wurde er allerdings nicht hineingelassen - er musste zurück nach Deutschland.

Afghanische Behörden: Er ist geistig krank

Nach Recherchen der Deutschen Welle gab es einen interessanten Grund dafür: Er sei "geistig krank" gewesen, sagte Murtaza Rasuli vom Ministerium für Flüchtlinge und Rückführungen in Kabul der DW. Auf Basis eines Abkommens mit Deutschland, sei Mortaza D. deshalb nach Deutschland zurückgeschickt worden.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin bestätigte eine entsprechende Vereinbarung zwischen beiden Staaten. Sie bezieht sich demzufolge auf schwere Erkrankungen, bei denen eine ausreichende medizinische Versorgung in Afghanistan nicht gewährleistet werden kann. Oder aber eine aus medizinischer Hinsicht sichere Rückführung nicht umsetzbar scheint. Dann sind Ausnahmen möglich. Der Sprecher fügte nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa hinzu, dass es auch Zweifel an der Staatsangehörigkeit des jungen Mannes gegeben habe.

Amnesty International vor dem europäsche Parlament in Brussel
Protest von Amnesty International gegen Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern nach Afghanistan (Oktober 2018)Bild: Amnesty International

Zweiter Versuch wird vorbereitet

Seit Dezember 2016 finden in Deutschland Rückführungen von Afghanen statt. Zuvor hatte das Auswärtige Amt kein Okay gegeben angesichts der unsicheren Lage im Bürgerkriegsland. Schon einmal, so hieß es aus dem Bundesinnenministerium, sei ein solcher Ausnahmefall aufgetreten - und zwar im Januar 2017. Auch bei anderen zwischenstaatlichen Vereinbarungen zu Rückführungen abgelehnter Asylbewerber gebe es in der Regel einen solchen Passus.

Im aktuellen Fall wird in Deutschland nun ein zweiter Versuch der Rückführung vorbereitet. Dazu werden sich das Bundesinnenministerium, entsprechende Behörden der Länder und afghanische Behörden austauschen, um mögliche Zweifel auszuräumen.

Ein externer, zeitlicher Druck bestehe nicht, hieß es aus dem Bundesinnenministerium. Mortaza D. werde nun seine in Deutschland begonnene Haftstrafe weiter absitzen, allerdings sei der Ort noch nicht ganz klar.

Rückführungen müssen verhandelt werden

Der aktuelle Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf ein sehr schwieriges politisches Handlungsfeld. Auch wenn Politiker immer wieder nach schnelleren Rückführungen und Abschiebungen rufen - die Umsetzung ist wesentlich komplizierter.

Zum einen müssen die Herkunftsländer überhaupt willig sein, die Asylbewerber wieder zurück zu nehmen. Zur Absicherung hat die Bundesregierung deshalb auch in den letzten Jahren Rücknahme-Abkommen verhandelt. Häufig kommen noch Probleme der Identitätsermittlung hinzu. Fehlen Ausweispapiere können sich Behörden der anderen Ländern weigern.

Viele Hürden auch auf deutscher Seite

Auf der anderen Seite - in Deutschland - sind die Länder für Rückführungen zuständig. Ein Beispiel aus dem Land Niedersachsen: Nur 1250 von insgesamt 5375 abgelehnten Asylbewerbern verließen, laut Medienberichte, das Land wieder. Die Gründe: Häufig hätten die Pass-Ersatzpapiere nicht rechtzeitig vorgelegen. In anderen Fällen verhinderten gerichtliche Entscheidungen die Umsetzung, die Asylbewerber waren nicht reisefähig oder wurden nicht angetroffen.

Deshalb setzen deutschen Behörden auch auf freiwillige Ausreisen. In Niedersachsen entschieden sich 2263 Menschen für eine freiwillige Rückkehr.

Auf das gesamte Land bezogen, summieren sich die Ausreisepflichtigen auf rund 250.000 Personen. 60.000 müssten Deutschland eigentlich sofort verlassen. Die anderen sind "geduldet". Weil sie zum Beispiel aus Syrien kommen und Deutschland nach dorthin wegen der Sicherheitslage nicht zurückschickt. Bei rund 25.000 Personen jährlich, ein gerundeter Wert der letzten Jahre, gelingt eine Rückführung.