Afrika: Menschenrecht auf Gesundheit bedroht
23. Juni 2021Gesundheit und Wohlergehen für alle Menschen weltweit - das ist eines der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Doch viele Staaten Afrikas sind noch weit davon entfernt: Bei einer 2016 veröffentlichten Afrobarometer-Umfrage in 36 Ländern gab nur jeder Zweite an, ausreichenden Zugang zu medizinischer Versorgung zu haben. Jeder siebte musste sein Gegenüber für medizinische Behandlung einmal oder öfter bestechen. Die Pandemie hat den Mangel eher noch verschärft, wie neuere Afrobarometer-Daten nahelegen.
"Gesundheit ist ein universelles Menschenrecht, die meisten Staaten der Welt, auch in Afrika, haben die entsprechenden Verträge unterschrieben und ratifiziert", sagt Agnes Binagwaho, Ruandas ehemalige Gesundheitsministerin und Gründerin einer medizinischen Hochschule, im DW-Interview. Sie ist eine engagierte Kämpferin für dieses Recht: Immer wieder meldet sie sich auf internationalen Konferenzen dazu zu Wort, zuletzt im Rahmen des Körber History Forums im Mai.
Tatsächlich findet sich das Recht auf Gesundheit in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. 1976 trat zudem der UN-Sozialpakt in Kraft, der für 171 Vertragsstaaten verbindlich ist, darunter auch alle Länder Suhsahara-Afrikas. Laut Binagwaho fängt das Recht auf Gesundheit bei der Chancengleichheit in der medizinischen Versorgung an. Das heißt: eine gerechte Verteilung von Ressourcen wie Medikamente, Impfungen oder Krankenhausbetten an. Es gehe um die Bereitstellung einer angemessenen Gesundheitsversorgung überall in der Welt.
Doch wer bestimmt, was eine adäquate Gesundheitsversorgung ist? Und: Wie können die Bürger, auch in den ärmeren Regionen der Welt, dieses Recht in Anspruch zu nehmen?
Regierungen in der Pflicht
"Die Grundidee des Menschenrechts auf Gesundheit ist, dass die Staaten - als vorrangige Träger menschenrechtlicher Pflichten - die Gesundheit der Menschen nicht beeinträchtigen, diese vor Eingriffen schützen und Maßnahmen ergreifen, damit die Menschen gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen vorfinden", erklärt der Politikwissenschaftler Michael Krennerich, Professor für Menschenrechte an der Universität Erlangen-Nürnberg im DW-Interview.
Inwieweit lässt sich das Grundrecht auf eine angemessene Gesundheitsversorgung vor Gericht geltend machen? Viele Länder Afrikas hätten diesem Grundrecht einen Verfassungsrang eingeräumt. "In diesen Ländern gibt es, zumindest theoretisch, die Möglichkeit zur Verfassungsklage vor einem nationalen Verfassungsgericht", erläutert Krennerich. In der Praxis würden die nationalen Gerichte aber nur selten über solche Beschwerden verhandeln. In dem Fall gebe es die Möglichkeit der Klage vor einem regionalen Gerichtshof. "Es hängt aber auch immer ein wenig davon ab, ob die jeweiligen Länder die Urteile der regionalen Gerichtshöfe anerkennen. Und das ist in Afrika nicht durchweg gegeben", gibt Krennerich zu bedenken. In Afrika ist der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker, ein Organ der Afrikanischen Union mit Sitz in Tansania, dafür die zuständig.
Corona wirft neue Fragen auf
Verstoßen beispielsweise Staaten wie Burundi, Eritrea oder Tansania, denen vorgeworfen wird, die Corona-Pandemie nicht ernst zu nehmen, demnach gegen internationale Menschenrechtsabkommen? "Aus dem Menschenrecht auf Gesundheit geht natürlich eine Schutzpflicht seitens des Staates hervor. Wenn Staaten keine richtige Informationspolitik betreiben, wenn sie eine Pandemie erstmal herunterspielen und bagatellisieren, dann kommen sie ihrer Pflicht nicht nach und können dafür belangt werden", meint Krennerich. Die Länder seien auch dazu verpflichtet - gemäß den wissenschaftlichen Erkenntnissen - über die Krankheit, über die Ansteckungswege und über sinnvolle Maßnahmen zu informieren, und dann auch die notwendigen medizinischen Behandlungen, Schutzausrüstungen und Medikamente sowie Impfungen bereitzustellen, sofern es ihnen möglich ist.
Agnes Binagwaho ist dagegen der Meinung, man könne den Regierungen souveräner Staaten keine internationalen Standards bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie aufzwingen. Den Regierungen der einzelnen Länder obliege das Recht, ihre eigenen Prioritäten bei der Bekämpfung einer Pandemie zu setzen: "Wenn ein Land sagt: 'Wir haben andere Prioritäten, ist es sein Recht. Punkt'', so die Professorin aus Ruanda weiter.
Corona bedroht Kampf gegen andere Krankheiten
Doch bedroht die Pandemie auch Erfolge bei der Bekämpfung anderer Krankheiten, etwa Malaria und HIV - etwa weil die Gesundheitswesen an ihr Limit stoßen oder weil Kampagnen unterbrochen werden müssen. "Es ist klar, dass bei allem Engagement gegen COVID-19 gleichzeitig auch die Regelversorgung sichergestellt bleiben muss", meint Professor Krennerich. "Wir haben in Afrika ja durchaus auch andere Krankheiten, etwa Malaria, Aids oder Turberkulose, die nicht vernachlässigt werden dürfen in dem Sinne, dass die Menschen dann an etwas anderem sterben, weil jetzt alle Mittel in die Bekämpfung der Corona-Pandemie gehen."