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Altmaier will Vetorecht beim Fracking

Peter Stützle (mit dpa)6. September 2012

Beim Fracking wird Öl oder Gas mit hohem Druck aus der Erde gepresst. Doch diese Technologie birgt erhebliche Umweltrisiken. Deshalb will der zuständige Minister Peter Altmaier die Kontrolle darüber.

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Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) hält das Gutachten über Fracking in die Höhe. Foto: Ole Spata dpa/lbn
Bild: picture-alliance/dpa

Große Mengen Erdgas vermuten Experten unter deutschem Boden. 13 Jahre lang könnte der gesamte deutsche Gasverbrauch daraus gedeckt werden. Allerdings ist es nicht leicht zugänglich, sondern in kleinen Bläschen in Gestein oder Kohleflöze eingelagert, oft in mehreren tausend Metern Tiefe. Mit der Fracking-Technologie kommt man aber an diesen Schatz heran. Ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien wird dabei unter hohem Druck in das Gestein gepresst. Es entstehen feine Risse, durch die das Gas entweichen kann. In den USA wird Fracking bereits in großem Maßstab angewandt.

Bei diesem Verfahren können pro Quadratkilometer Fläche "mehrere tausend Tonnen zum Teil gefährlicher, gesundheits- und umweltgefährlicher Chemikalien zum Einsatz kommen". So steht es in einem Gutachten, das Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt in Berlin vorgestellt haben. Die Gutachter aus mehreren Disziplinen haben insbesondere die Folgen des Fracking für das Grundwasser untersucht. Dabei kamen sie zu dem Ergebnis, dass es an wissenschaftlich fundierten Kenntnisse fehle. Die vorliegenden Fakten reichten nicht aus, um "mögliche Risiken abschließend bewerten zu können".

Bohrmeister mit liegendem Bohrgestänge. Foto: Ingo Wagner dpa/lni
Bislang sind nur Erkundungsbohrungen erlaubtBild: picture-alliance/dpa

Gutachter fordert stenge Auflagen

Für Bundesumweltminister Peter Altmaier heißt die Konsequenz: "Bevor Fracking zum Einsatz kommt, müssen sämtliche Bedenken ausgeräumt sein." Zwar fordern die Gutachter kein generelles Verbot des Fracking in Deutschland, aber strenge Auflagen und ein schrittweises Vorgehen mit "behördlich und wissenschaftlich eng begleiteten Einzelvorhaben". Über die eingesetzten Chemikalien, deren Menge und Eigenschaften sollten "vollständige Informationen vorliegen". Für jedes Einzelvorhaben solle es eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben, bei der Betroffene und die Öffentlichkeit beteiligt werden. In Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten solle Erdgas-Fracking ganz verboten werden.

Um diese Auflagen durchzusetzen, wollen die Gutachter die Federführung für Genehmigungsverfahren dem Bundesumweltminister übertragen - eine Forderung, der Umweltminister Altmaier nicht widerspricht. Die bisher zuständigen Bergbaubehörden unterstehen den Regierungen der einzelnen Bundesländer. An sie war die Mahnung Altmaiers bei der Vorstellung des Gutachtens gerichtet, jetzt nicht voreilig Tatsachen zu schaffen. Alle Beteiligten sollten zunächst "das Gutachten gründlich auswerten" und einen Workshop von Umweltministerium und Umweltbundesamt im Dezember abwarten.

Bisher noch keine Genehmigung

Allerdings sind die Bundesländer bisher ohnehin zurückhaltend. Zwar konnten sich in den vergangenen Jahren mehrere Konzerne vorsorglich Erkundungsrechte in verschiedenen Bundesländern sichern. Diese "Aufsuchungserlaubnisse" umfassen beispielsweise in Nordrhein-Westfalen rund 60 Prozent der Landesfläche, wie es nach dpa-Informationen in einem Risiko-Gutachten der Landesregierung heißt, das am Freitag vorgestellt werden soll. Damit seien aber noch keinerlei Bohrrechte vergeben worden.