Kriegsverbrechen ohne Furcht vor Strafe
5. Juli 2016Syrische Zivilisten seien unter der Herrschaft der Rebellen einer "erschreckenden Welle" von Gewalttaten ausgesetzt, heißt es in einem Bericht von Amnesty International. Darin dokumentiert die Menschenrechtsorganisation Fälle von Entführungen, Folterungen und Hinrichtungen. Einige der verantwortlichen Rebellengruppen erhielten vermutlich Unterstützung von Ländern wie Saudi-Arabien, Katar, der Türkei und den USA, kritisiert Amnesty. Die Gruppierung rief die internationale Gemeinschaft auf, die Unterstützung für jene Rebellengruppen einzustellen, die sich der Verletzung von Menschenrechten schuldig gemacht haben.
Willkürliche Festnahmen
In den von Rebellen kontrollierten Stadtgebieten in Aleppo und Idlib hätten "bewaffnete Gruppierungen freie Hand, ohne Furcht vor Strafe Kriegsverbrechen und andere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu begehen", kritisierte der Leiter des Nahost-Programms von Amnesty, Philip Luther. Die Gruppierungen nähmen willkürlich Zivilisten fest, die kritisch eingestellt seien, die gegen moralische Gebote verstießen oder Minderheiten angehörten.
Radikalislamische Gruppierungen hätten in ihrem Herrschaftsbereich Religionsgerichte installiert, die etwa bei Ehebruch oder beim Verdacht auf Abfall vom Glauben die Todesstrafe verhängten, heißt es in dem Bericht. "Viele Zivilisten leben in anhaltender Furcht vor Entführung, wenn sie das Verhalten der herrschenden bewaffneten Gruppen kritisieren oder gegen die strengen Regeln verstoßen, die manche Gruppen verhängt haben", erklärte Luther.
Menschenrechtsverletzungen von allen Seiten
Amnesty dokumentiert in dem Bericht Menschenrechtsverletzungen von fünf Gruppierungen, die im Norden Syriens aktiv sind: Al-Nusra-Front, Ahrar al-Scham, Nureddin Sinki, Levante-Front und Division 16. Untersucht wurden Vorfälle aus den Jahren 2012 bis 2016. Auch die Menschenrechtsverletzungen der Regierung von Syriens Präsident Baschar al-Assad waren von Amnesty bereits dokumentiert und kritisiert worden.
cr/sti (afp, ap)