Anti-Terror-Gesetze in Deutschland sollen verschärft werden
13. August 2006Kurz nach dem 11. September 2001 brachte die damalige rot-grüne Bundesregierung zwei umfangreiche Anti-Terror-Pakete auf den Weg. Darin enthalten waren 19 Gesetzesänderungen und zahlreiche Rechtsverordnungen. So wurden unter anderem die Befugnisse der Geheimdienste, des Bundeskriminalamts und des Bundesgrenzschutzes - der heutigen Bundespolizei - deutlich ausgeweitet. Die Sicherheitsbehörden erhielten einen erleichterten Zugang zu Daten von Telekommunikationsunternehmen, Banken und Fluggesellschaften.
Befristung kritisiert
Schon damals musste sich der einstige Bundesinnenminister Otto Schily, der maßgeblich verantwortlich für die Anti-Terror-Gesetze zeichnete, harscher Kritik stellen. Datenschützer, Menschenrechtler und andere kritische Beobachter hielten die Maßnahmen für überzogen. Unbeteiligte müssten sich einem Generalverdacht und möglichen Ermittlungen aussetzen. Doch Anschläge wie in Madrid und London ließen die Kritik nie allzu laut werden.
Einige dieser Maßnahmen waren allerdings auf fünf Jahre befristet. Sie sollten vor Ablauf der Frist im Januar 2007 auf ihre Effektivität hin überprüft und dann gegebenenfalls verlängert werden. Im Mai 2005 zog Ex-Innenminister Otto Schily eine positive Zwischenbilanz der deutschen Anti-Terrorgesetze. In verschiedenen Fällen sei es den Sicherheitsbehörden gelungen, Anschlagsplanungen aufzudecken und zu verhindern - Anschlagsplanungen, von denen Deutschland direkt oder indirekt betroffen gewesen wäre.
Auswertung bemängelt
Schily forderte deshalb, einen Großteil der Neu-Regelungen unbefristet auszudehnen. Seine Worte fanden zumindest teilweise Gehör bei den Nachfolgern. Im Juli 2006 beschloss die große Koalition aus CDU/CSU und SPD, die Laufzeit der Gesetzes-Pakete um fünf Jahre zu verlängern. Die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze muss allerdings noch von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden. Auch jetzt wird wieder Kritik geübt: Die bisherigen Maßnahmen und ihre Ergebnisse seien nicht ausreichend ausgewertet worden, bemängelt vor allem die Opposition in Berlin.
Doch es soll noch weitere Ergänzungen geben. Diese betreffen vor allem die Auskunftsbefugnisse der Sicherheitsbehörden. Sie sollen ausgeweitet werden, damit die Behörden leichter gegen so genannte Hassprediger oder auch rechtsextremistische Hetze vorgehen können. Nach der Sommerpause im Parlament will Innenminister Wolfgang Schäuble deshalb einen Gesetzentwurf für eine zentrale Anti-Terror-Datei vorlegen.