BA-Chef fordert Einwanderungsgesetz
27. Dezember 2017Angesichts des Fachkräftemangels in Deutschland gebe es die dringende Notwendigkeit für ein Einwanderungsgesetz, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA) der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Er gehe davon aus, dass die Bundesrepublik jedes Jahr die Nettozuwanderung von rund 300.000 qualifizierten Arbeitskräften brauche. Allein mit Kräften aus der EU sei dieser Bedarf dauerhaft nicht zu decken. Ein Einwanderungsgesetz habe nichts mit Flüchtlingen zu tun, die aus humanitären Gründen kämen, sondern mit Menschen, die kommen sollten, betonte Scheele. Deshalb könne Deutschland auch Kriterien für diese Zuwanderer aufstellen.
Ein solches Gesetz, das die Möglichkeit schaffe, dem Fachkräftemangel langfristig entgegenzuwirken, sollte laut dem BA-Chef in der kommenden Legislaturperiode verabschiedet werden. Seine Behörde habe zudem einen neuen Geschäftsbereich "Internationales" gegründet, der im kommenden halben Jahr eine Strategie für das Auslandsgeschäft erarbeiten solle.
Auf ein Einwanderungsgesetz dringen auch die Sozialdemokraten, die im Januar Sondierungsgespräche mit der Union über die Bildung einer neuen Großen Koalition aufnehmen wollen. Auch die Union hatte sich in ihrem Wahlprogramm für eine gesetzliche Regelung des Fachkräftezuzugs ausgesprochen, allerdings sind die Pläne von CDU/CSU weniger weitgehend als die der SPD.
BA-Chef will auch geduldete Flüchtlinge fördern
Abgelehnte Asylbewerber mit Duldungserlaubnis sollten nach Scheeles Ansicht die Chance erhalten, sich besser auf ein Arbeitsleben in Deutschland vorzubereiten. Dazu gehöre vor allem, dass alle Geduldeten ebenso wie anerkannte Flüchtlinge an Integrations- und berufsbezogenen Sprachkursen teilnehmen könnten, sagte Scheele in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur. Dafür spreche auch die gute Arbeitslage. Inzwischen wachse wieder der Bedarf an Kräften für einfachere Arbeiten.
Konkret sprach sich Scheele dafür aus, dieser Gruppe von Flüchtlingen, die bisher keinen Zugang zu Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben, das entsprechende Angebot ein Jahr nach ihrer Einreise in Deutschland uneingeschränkt zu gewähren. Gleiches gelte für die von der Bundesagentur angebotenen Sprachkurse, in denen berufliche Fachbegriffe vermittelt werden.
Rechtsicherheit durch eine "Ausbildungsduldung"
Junge Flüchtlinge, die nur einen Duldungsstatus besäßen, brauchten zudem mehr Rechtssicherheit, wenn sie bereits einen Ausbildungsvertrag unterschrieben haben, forderte Scheele. Eine "Ausbildungsduldung" sollte ihnen bis zu neun Monate vor dem eigentlichen Ausbildungsbeginn garantieren, dass sie nicht abgeschoben würden. Damit würde der langen Vorlaufzeit zwischen der Unterzeichnung eines Ausbildungsvertrags und dem Beginn der Lehre besser Rechnung getragen.
Scheele betonte, er habe in diesen Punkten die volle Rückendeckung des Verwaltungsrats der Bundesagentur, in dem neben der öffentlichen Hand Arbeitgeber und die Gewerkschaften vertreten sind. Man sei sich aber bewusst, dass diese Position der Bundesagentur im politischen Raum nicht überall auf Zustimmung stoßen werde, räumte Scheele ein.
qu/wa (rtr, afp, dpa)