Asylentscheidungen für Afghanen ausgesetzt
1. Juli 2017Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat Asylentscheidungen für afghanische Staatsangehörige kurzfristig ausgesetzt. Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichten, wartet das Bundesamt nach den jüngsten schweren Anschlägen etwa in der Hauptstadt Kabul auf eine neue Bewertung der Sicherheitslage in dem Land durch die Bundesregierung. Das BAMF bestätigte demnach, dass "vor dem Hintergrund der vom Auswärtigen Amt zugesagten kurzfristigen Neubewertung der Sicherheitslage" eine sogenannte "Rückpriorisierung" von Anträgen afghanischer Staatsangehöriger erfolgt sei. Wann das Auswärtige Amt die neue Analyse zur Sicherheitslage in Afghanistan vorlegt, ist bisher unklar.
Keine abschließende Bewertung
Nach den Berichten der Funke-Zeitungen bedeutet dies, dass das BAMF weiterhin Erst- und Folgeanträge auf Asyl von Afghanen annimmt und auch das Asylverfahren einschließlich eines vorgegebenen Interviews des Antragstellers bearbeitet. Es werden jedoch keine abschließenden Entscheidungen über ein Asyl in Deutschland getroffen. Eine Sprecherin des BAMF hob hervor, dass es sich um eine kurzfristige Maßnahme und nicht um eine Aussetzung der Entscheidungen nach Paragraf 11 des Asylgesetzes handele, wonach Asylanträge für ein halbes Jahr oder länger auf Eis gelegt werden. "Vielmehr haben sich die Bundesminister darauf verständigt, dass das Auswärtige Amt eine neue Bewertung der Sicherheitslage vornimmt und bis dahin nur bestimmte Personengruppen zurückgeführt werden sollen."
Wer getäuscht hat ...
Entscheidungen über Asylanträge oder sogar Abschiebungen etwa von Straftätern aus Afghanistan können weiterhin getroffen werden. Auch über die Anträge von afghanischen Staatsbürgern, die beim Bundesamt über ihre Identität getäuscht haben, wird die Behörde nach Informationen der Zeitungen weiterhin entscheiden.
Laut Angaben des BAMF lagen Ende Mai 29.498 Asylanträge von Afghanen zur Bearbeitung vor. Zudem waren zum Stichtag 31. Mai 2017 insgesamt 14.312 afghanische Staatsangehörige in Deutschland ausreisepflichtig. 10.240 von ihnen haben allerdings eine Duldung und können nicht in ihr Heimatland zurückgeschickt werden.
ml/vk (afp, KNA)