Fingerabdrücke können nicht verglichen werden
24. Mai 2018Zahlreiche Ausländerbehörden und anscheinend sämtliche Sozialleistungsbehörden in Deutschland sind bislang nicht in der Lage, Fingerabdrücke von Asylsuchenden oder bereits anerkannten Asylbewerbern elektronisch zu vergleichen. Das teilte das Bundesinnenministerium auf Anfrage der Zeitungen "Die Welt" und "Nürnberger Nachrichten" mit. Es geht um diejenigen Flüchtlinge, die vor 2016 deutschen Boden betreten haben. Danach hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Regel von allen Asylantragsstellern den Fingerabdruck genommen und ihn mit bereits gespeicherten Identitäten verglichen.
Bereits bei einem Treffen im Februar 2017 verabredeten die Ministerpräsidenten der Länder sowie Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass sich Behörden im Bund, auf Landes- sowie kommunaler Ebene besser austauschen sollten, um unter anderem Asylmissbrauch zu vermeiden. Damals konnten rund 90 Prozent der Ausländerbehörden keine Fingerabdrücke vergleichen.
Im Jahresverlauf sollen alle mit Scannern versorgt werden
Wie die Zeitungen unter Berufung auf das Bundesinnenministerium weiter schreiben, waren im April dieses Jahres etwa 40 Prozent der 494 Ausländerbehörden noch immer nicht mit einem entsprechenden Gerät ausgestattet. Ziel sei es nun, dies bis zum Sommer nachzuholen.
In Bezug auf die bundesweit rund 1200 Sozialleistungsbehörden wie Jobcenter plant das Innenministerium nach eigenen Angaben, diese ab Mitte September mit entsprechender Technik zu versorgen. Bis Ende 2018 sollten dann alle Behörden über solche Scanner verfügen.
se/mak (dpa, kna)