Zehn Schritte in die EU
1. März 2012- Sie wollen in einem internationalen Umfeld mitwirken?
- Sie verfügen über Selbstverantwortung und Stabilität?
- Sie sind teamfähig und verhandlungsfreudig?
- Sie sind anpassungsfähig und diplomatisch?
- Sie sind Europäer?
- Sie sind ein krisengeschüttelter Zwergstaat?
Dann bewerben Sie sich jetzt!
Es erwartet Sie eine vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit mit einem hohen Maß an Selbstständigkeit und Verantwortung. Wir bieten Ihnen persönliche Entfaltungsmöglichkeiten in einem dynamischen Team eines weltweit agierenden Joint Ventures.
Wir führen eine erfolgreiche, über 50-jährige und stetig expandierende Institution. Unsere 28 Akteure leiten aufstrebende Abteilungen, in denen insgesamt über eine halbe Milliarde Menschen mitwirken. Wenn Sie in einer innovativen und wachsenden Gemeinschaft Fuß fassen wollen, dann beantragen Sie jetzt einen exklusiven Beitritt in die EU.
Voraussetzungen:
Erfüllung der Kopenhagener Kriterien (wurden vom EU-Rat 1993 in Kopenhagen festgelegt):
- Sie besitzen eine rechtsstaatliche und demokratische Verfassung, wahren die Menschenrechte und achten den Schutz der Minderheiten.
- Ihre Wirtschaftsordnung ist marktwirtschaftlich und in der Lage dem Druck der EU-Marktkräfte stand zu halten.
- Sie sind bereit, das Gemeinschaftsrecht der EU zu übernehmen und anzuwenden.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, sind Sie nur noch zehn Schritte vom Beitritt entfernt und müssen folgenden Prozess durchlaufen.
Schritt 1: Senden Sie einen Aufnahmeantrag an den Rat der EU.
Schritt 2: Der Rat der EU bespricht sich mit der EU-Kommission und beschließt die Ablehnung oder die Prüfung Ihres Antrags. Dabei geht es erst einmal um Ihre generelle Eignung.
Schritt 3: Die EU-Kommission berät Sie über die Übernahme der EU-Gesetze und identifiziert gemeinsam mit Ihnen Ihre Schwächen, das heißt Problemfelder in ihrem Land. An welchen Punkten müssen Sie sich den Normen der EU anpassen? Es gilt 34 Punkte zu akzeptieren und sich ihnen anzugleichen.
Schritt 4: Die EU-Kommission legt dem Rat die Fortschrittsberichte vor und beschließt bei positiver Entwicklung einstimmig über die Aufnahme von Verhandlungen.
Schritt 5: Bei einer Beitrittskonferenz zwischen den 28 Mitgliedsstaaten und Ihnen werden die einzelnen Punkte besprochen und gegebenenfalls neue wichtige Kapitel festgehalten.
Schritt 6: Schließlich unterzeichnet die Verhandlungsdelegation, die aus der EU-Kommission, dem Rat und Abgeordneten Ihres Landes besteht, den Entwurf Ihrer Beitrittsakte.
Schritt 7: Die EU-Kommission legt dem EU-Rat und dem Parlament eine noch nicht bindende Stellungnahme vor. Dieser Monitoringbericht stellt die aktuelle Lage und konkrete Chance Ihrer Beitrittsmöglichkeit dar.
Schritt 8: Das EU-Parlament stimmt Ihrer Beitrittsakte zu und somit haben Sie es fast geschafft…
Schritt 9: Der EU-Rat unterzeichnet den Beitrittsvertrag.
Schritt 10: Alle 27 Mitgliedstaaten und Sie ratifizieren den Vertrag.
"Das Kleingedruckte"
Wenn Sie ein westeuropäisches Land sind, haben Sie größere Chancen, dass die Beitrittsverhandlungen schnell und problemlos über die Bühne gebracht werden. Ist ihr Land jedoch im Westbalkan oder gar an der Grenze zu Asien angesiedelt, könnte sich Ihre Bewerbung etwas länger hinziehen.
Mit einer endgültigen Antwort können Sie allerdings nicht vor zwei bis vier Jahren rechnen. Denn solange dauern derzeit die Prozesse mindestens, bis der Vertrag ausgehandelt und definitiv ratifiziert ist.
Wenn Sie die Türkei sind, sollten Sie die Probleme mit Zypern aus der Welt schaffen. Erst dann kann Ihre Bewerbung weiter bearbeitet werden.
Falls Sie der Staat Kosovo sind, müssen Sie von allen EU-Ländern als eigenständiger Staat anerkannt werden, bevor Sie einen erfolgreichen Beitrittsantrag stellen können.
Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, dann bewerben Sie sich jetzt!
Nicht zu vergessen: Wirtschaftlich gut gestellte Länder werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt!