Auto prallt gegen Drohne
30. Januar 2017Das 1,2 Kilogramm schwere Fluggerät und das Fahrzeug der Frau kollidierten auf der A99 nahe Germering, wie die Polizei mitteilte. Dabei wurde die Front des Wagens beschädigt, die Autofahrerin und ihre Beifahrerin blieben jedoch unverletzt. Die Drohne stand auf der Fahrbahn, als das Auto sie erfasste. Gestartet sei das Fluggerät im Münchner Stadtteil Neuaubing, nur wenige Kilometer vom Unfallort entfernt.
Der Drohnenpilot, ein 51 Jahre alter Münchner, meldete sich nach einem Presseaufruf bei der Polizei. Ihm zufolge war die Drohne aufgrund eines technischen Defekts oder eines Bedienungsfehlers weggeflogen, außer Sicht geraten und auf der Autobahn gelandet. Die Beamten ermitteln wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gegen den Mann.
Höheres Risiko von Vorfällen
Drohnen werden in Deutschland immer beliebter - bereits mehrere hunderttausend der Fluggeräte sind nach Schätzungen der Deutschen Flugsicherung (DFS) hierzulande im Einsatz. Damit steigt auch das Risiko von Zwischenfällen. Im vergangenen Jahr meldeten Flugzeugpiloten der DFS 64 Drohnensichtungen - 2015 waren es nur 14.
Das Bundeskabinett hat deshalb einen Verordnungsentwurf beschlossen, der strengere Vorschriften für verschiedene Drohnenmodelle vorsieht. Dem Entwurf zufolge soll künftig eine Kennzeichnungspflicht für alle Modelle ab 250 Gramm gelten. Sie sollen eine Plakette bekommen, auf der Namen und Adresse des Eigentümers stehen.
"Führerschein" für die kleinen Flugobjekte
Für das Führen von Drohnen ab zwei Kilo soll sogar ein sogenannter Kenntnisnachweis Vorschrift werden. Der Nachweis soll entweder durch Vorlage einer Pilotenlizenz oder nach einer Prüfung durch eine vom Luftfahrtbundesamt anerkannte Stelle erfolgen. Eine behördliche Erlaubnis soll künftig für Geräte ab fünf Kilo Gewicht sowie für Drohneneinsätze bei Nacht eingeholt werden.
Schon jetzt gibt es verschiedene Verbotszonen, zum Beispiel rund um Flughäfen. Der Verordnungsentwurf fasst die Vorschriften, die sich bislang zum Teil in den Ländern unterschieden, einheitlich zusammen und ergänzt sie. Grundsätzlich muss sichergestellt sein, dass der Drohnenpilot immer Sichtkontakt zu dem Flieger hat.
Daneben sieht der Entwurf Gegenden vor, in denen nicht geflogen werden darf. Das Verbot soll unter anderem für Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr sowie Menschenansammlungen gelten, außerdem für Gefängnisse, Industrieanlagen, bestimmte Bundes- und Landesbehörden und für Naturschutzgebiete. Auch für Wohngrundstücke ist ein Flugverbot vorgesehen - es sei denn, der Inhaber oder Bewohner ist ausdrücklich einverstanden.
chr/se (dpa, afp)