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Böhmermann-Gedicht bleibt teils verboten

10. Februar 2017

Das Hamburger Landgericht hat bekräftigt: Teile aus dem Gedicht des Satirikers Jan Böhmermann dürfen nicht zitiert werden. Der türkische Präsident Erdogan wollte mit einer Privatklage ein Komplettverbot erwirken.

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Erdogan gegen den Satiriker Böhmermann
Der türkische Staatspräsident Erdogan (links) fühlt sich vom deutschen Satiriker Jan Böhmermann beleidigtBild: picture-alliance/Presidential Press Office/dpa/Spata

Ist das Gedicht des ZDF-Moderators und Satirikers Jan Böhmermann eine Schmähung oder nicht? In dem zivilrechtlichen Streit ging es um die Frage, ob Böhmermann den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bewusst beleidigen wollte oder das Gedicht als Kunst anzusehen ist. Nun hat sich das Hamburger Gericht gegen ein Komplettverbot des sogenannten Schmähgedichts entschieden und damit eine frühere Eilentscheidung bestätigt.

Es bleibe Böhmermann verboten, strittige Passagen mit sexuellem Bezug und sonstigen Schmähungen zu wiederholen, entschied das Hamburger Landgericht am Freitag. Sonstige harmlose Passagen sind laut der Entscheidung weiter nicht verboten. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Böhmermanns Anwalt kündigte Berufung an.

Bestimmte Passagen sind ehrverletzend

Zuvor hatte das Hamburger Landgericht bereits eine einstweilige Verfügung erlassen. Seitdem darf Böhmermann den größeren Teil seines Gedichts nicht öffentlich wiederholen. Bestimmte Passagen seien schmähend und ehrverletzend. Übrige Teile setzten sich in zulässiger Weise satirisch mit Vorgängen in der Türkei auseinander.

Dem türkischen Präsidenten reichte diese Verfügung jedoch nicht aus. Erdogan wollte mit der erneuten Klage erreichen, dass das gesamte Werk verboten wird. Der Erdogan-Anwalt sieht das Gedicht nicht von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt. Der Böhmermann-Verteidiger hielt dem zum Prozessauftakt entgegen, dass der Moderator in einer Art juristischem Proseminar in Satire-Form die Grenzen der Kunst- und Meinungsfreiheit in Deutschland aufzeigen wollte.

Von der Satire zur Staatsaffäre

Böhmermann hatte unter dem Titel "Schmähkritik" in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" am 31. März vergangenen Jahres teils wüste Beschimpfungen gegen das türkische Staatsoberhaupt vorgetragen. Er hatte Erdogan darin unter anderem mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht. Vor dem Verlesen des Gedichts kündigte Böhmermann an, er wolle damit den Unterschied zwischen erlaubter Satire und in Deutschland verbotener Schmähkritik erklären.

ZDF-Moderator und Satiriker Jan Böhmermann
Was darf Satire? Jan Böhmermanns Show "ZDF Neo Royale" ist bekannt für ProvokationenBild: picture-alliance/dpa/B. Pedersen

Die Show zog eine Staatsaffäre nach sich. Denn die Bundesregierung hatte strafrechtliche Ermittlungen gegen Böhmermann wegen des Verdachts auf Beleidigung genehmigt. Der Fall löste eine politische Kontroverse aus.

Eine strafrechtliche Klage wurde dann jedoch bereits vergangen Herbst abgeschmettert. Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte im Oktober entschieden, dass Böhmermanns  Schmähgedicht keine Straftat darstellt und das Ermittlungsverfahren deshalb eingestellt. Erdogan hatte daraufhin Beschwerde dagegen eingereicht - diese wurde jedoch von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz abgewiesen.

vk/stu (dpa, afp)