1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Bei Geiselnahmen stehen die Medien in der Verantwortung

Peter Philipp28. Januar 2006

In Entführungsfällen wie dem aktuellen im Irak befinden sich die Medien in einem Dilemma: zwischen dem Recht auf freie Berichterstattung und der Verantwortung für die Folgen ihrer Berichte. Peter Philipp kommentiert.

https://p.dw.com/p/7rcU
Die Videobotschaft als letzte Gewissheit einer Geiselnahme - hier im Fall Susanne OsthoffBild: Tagesschau

Die Öffentlichkeit hat ein Recht, informiert zu werden und die Medien haben eine Pflicht zu informieren. Ein richtiger Ansatz in einer freiheitlichen Demokratie. Und dennoch: In bestimmten Grenzfällen könnte dieses Informationsrecht seine Grenzen haben. Das meinen zumindest deutsche Politiker in letzter Zeit. Journalisten - allen voran der Deutsche Journalistenverband (DJV) - protestieren gegen diese Einstellung. Zu Unrecht: Es geht nicht um Zensur - es geht um eigene Zurückhaltung, um Menschenleben zu schützen.

So hatte das deutsche Nachrichtenmagazin "Focus" vor einer Woche berichtet, die im Irak freigelassene deutsche Geisel Susanne Osthoff habe Geldnoten bei sich getragen, die zu dem angeblich von der Regierung in Berlin gezahlten Lösegeld gehört haben. Keine zwei Tage später wurden wieder zwei Deutsche im Irak verschleppt - und natürlich stellte man eine Querverbindung her: Das indirekte Eingeständnis, Geld sei gezahlt worden, sei doch wie eine Einladung an andere Entführer, es wieder zu versuchen.

Keine Berichte über Interna von Befreiuungsbemühungen

Nun stimmt es, dass irakische Entführer wohl kaum deutschsprachige Nachrichtenmagazine lesen und dass sie ihre Informationen auf anderem Wege erhalten. Aber: Mit welchem Recht verlassen Medien wie der "Focus" und andere, die seine Meldung nachgeplappert hatten, den

bisherigen Konsens, dass über Interna von Befreiungsbemühungen nicht berichtet wird? Bisher war man sich einig, dass die Befreiung von Geiseln und der Schutz von Menschenleben einen höheren Stellenwert haben als das Recht auf Information.

Aber nicht nur die Presse muss sich hier einen Vorwurf gefallen lassen. Denn ohne Quelle kann es auch keine Nachricht geben. Die Quelle aber muss in offiziellen deutschen Stellen zu suchen sein. Wie der Fall überhaupt keinen Mangel an Merkwürdigkeiten aufweist: So sollen die Dollarnoten in Susanne Osthoffs Kleidung gefunden worden sein, als die befreite Geisel in der deutschen Botschaft in Bagdad eine Dusche nahm.

Bei Entführungen wie im Irak geht es nicht primär um Geld

Man bedenke das einmal: Da ist man wochenlang entführt, kommt in die deutsche Botschaft - und dort werden einem während einer Dusche die Kleider durchsucht. Die Nachricht vom Fund aber kann nur im Auswärtigen Amt in Berlin oder beim deutschen Geheimdienst (Bundesnachrichtendienst) in Pullach weitergegeben worden sein. Soviel zu der von den Politikern jetzt angemahnten Selbstbeherrschung und Zurückhaltung in solchen Fällen.

Gegenseitige Vorwürfe bringen einen aber nicht weiter. Nur: Es darf, ja, es muss erlaubt sein zu fragen, ob mit gewissen Informationen manchmal nicht etwas zu leichtfertig umgegangen wird. Ohne zu bedenken, welche Konsequenzen dies haben könnte. Bei Entführungen wie im Irak geht es nicht in erster Linie um Geld - selbst wenn dies Millionen sein sollten.

Hier geht es letztlich um Menschenleben. Und um die zu schützen, sollte auch mit dem verbrieften Recht auf Informationsfreiheit vielleicht etwas restriktiver umgegangen werden. Dies steht keineswegs im Widerspruch zur der im deutschen Grundgesetz garantierten Presse- und Meinungsfreiheit.