Beitrittskriterien
3. März 2012Mitglied der Europäischen Union können nur Staaten werden, die folgende Grundsätze einhalten: Sie müssen Freiheit und Menschenrechte achten sowie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit garantieren. Auf seinem Gipfel in Kopenhagen 1993 konkretisierte der Europäische Rat die Beitrittsvoraussetzungen für die assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas. "Der Beitritt wird stattfinden, sobald ein assoziiertes Land in der Lage ist, die Verpflichtungen der Mitgliedschaft zu übernehmen, indem es die wirtschaftlichen und sozialen Voraussetzungen erfüllt", wurde damals festgeschrieben.
Checkliste für den Beitritt
Demnach müssen die "Neuen" folgende Voraussetzungen erfüllen. Die staatlichen Institutionen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und der Schutz von Minderheiten müssen garantiert und stabil sein. Die Marktwirtschaft muss so funktionieren, dass sie dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standhält. Die neuen Mitgliedsstaaten müssen das gesamte Recht der Europäischen Gemeinschaft (Acquis communautaire, frz. für gemeinschaftlicher Besitzstand) übernehmen und sich mit den Zielen der Politischen Union sowie mit denen der Wirtschafts- und Währungsunion einverstanden zeigen. Der Besitzstand ist nicht verhandelbar.
Es gibt allerdings ein Kriterium, das die interessierten Staaten gar nicht beeinflussen können. Die EU muss sich "aufnahmefähig" fühlen, was zum Beispiel im Falle der Türkei noch zum Hindernis werden könnte und wohl auch eine Aufnahme Russlands dauerhaft ausschließt.
Seit 1998 bewertet die Kommission fortlaufend die Beitrittskandidaten und versucht ihnen bei Reformen und Strukturänderungen zu helfen. Die EU behält sich allerdings vor, über den Zeitpunkt zu entscheiden, zu dem sie bereit ist, neue Mitglieder aufzunehmen. Als vorerst letzter Staat hat Serbien Anfang März 2012 den Status eines offiziellen EU-Beitrittskandidaten erhalten.