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Belgien: Sterbehilfe auch für Kinder?

13. Februar 2014

Die belgische Regierung will die Sterbehilfe auf todkranke Kinder und Jugendliche ausweiten. Am Abend wird die Abgeordnetenkammer über die umstrittene Gesetzesänderung abstimmen.

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Ein Junge in der Kinderkrebsstation der Universitätsklinik Leipzig (Foto:
Bild: picture-alliance/dpa

Belgien: Sterbehilfe für Kinder?

Das Thema wird in Belgien seit Monaten kontrovers diskutiert: Sollen Menschen unter 18 Jahren unter bestimmten Umständen das Recht auf Sterbehilfe erhalten? Die Mitglieder der belgischen Abgeordnetenkammer entscheiden an diesem Donnerstag,ob das bestehende Gesetz auf Kinder und Jugendliche ausgeweitet werden soll. Konkret sieht die Änderung vor, dass auch Minderjährige aktive Sterbehilfe verlangen können, wenn sie schwerstkrank sind und Ärzte ihnen unerträgliches Leid bescheinigen. Außerdem müssen die Eltern zustimmen.

Im Vorfeld hatte es viel Kritik an dem Vorstoß der Regierung gegeben. Widerstand kommt vor allem von der Kirche, aber teilweise auch von Kinderärzten. Der Senat hatte bereits im Dezember vergangenen Jahres für die Änderung gestimmt. Ob sich allerdings die erforderliche Mehrheit in der Abgeordnetenkammer findet, ist noch ungewiss. Sollten die Mitglieder der Ausweitung der Sterbehilfe auf Minderjährige zustimmen, wäre das Gesetz durch und müsste nur noch vom belgischen König unterzeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Kritik aus Deutschland

Belgien wäre dann nach den Niederlanden das zweite EU-Land, das auch Kindern und Jugendlichen das Recht auf aktive Sterbehilfe gäbe. Allerdings beschränkt das Nachbarland dieses Recht auf Jugendliche über 12 Jahren, während Belgien keine Altersgrenze vorsieht. Aus Deutschland kam Kritik an den belgischen Plänen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bezeichnet die Änderung als "Tragödie auf internationalem Parkett". Die Organisation, die sich für schwerstkranke Menschen einsetzt, kritisiert vor allem, dass die Regelung für Einjährige genauso wie für Jugendliche gelte.


djo/sti (dpa/afp/KNA)