Belästigungs-Vorwürfe gegen Assange verjähren
13. August 2015Julian Assange muss sich Vorwürfen von zwei Schwedinnen, er habe sie 2010 sexuell belästigt, nicht mehr stellen. An diesem Donnerstag verjähren zwei der vier Taten, derer der Wikileaks-Gründer in Schweden beschuldigt wird. Die beiden Vorwürfe lauteten auf Belästigung und Nötigung. Eine weiterer Anzeige wegen sexueller Belästigung gegen den 44-Jährigen verjährt am kommenden Dienstag. Das schwedische Strafgesetz schreibt vor, dass ein Tatverdächtiger innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens befragt werden muss, damit er angeklagt werden darf. Es ist den schwedischen Beamten nicht gelungen, Assange innerhalb der vorgeschriebenen Frist von fünf Jahren zu befragen.
Claes Borgström, der Anwalt eines der beiden mutmaßlichen Opfer, erklärte der Deutschen Presse-Agentur, seine Mandantin sehe die Entwicklung mit gemischten Gefühlen: "Sie findet natürlich, dass er sich vor Gericht hätte verantworten müssen. Gleichzeitig ist sie froh, dass sie mit den Ereignissen, die fünf Jahre zurückliegen, endlich abschließen kann."
Hafbefehl wegen Vergewaltigung bleibt bestehen
Ein weiterer schwedischer Haftbefehl gegen Assange bleibt bestehen. Eine der beiden Frauen hatte Assange auch wegen Vergewaltigung angezeigt. Dieser Verwurf verjährt erst 2020 nach einer Frist von zehn Jahren.
Assange streitet alle Vorwürfe ab und bezeichnet sie als politisch motiviert. Der Australier behauptet, er habe mit den Frauen "einvernehmlichem Sex" gehabt. Assange hält sich seit drei Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London auf, um einer Auslieferung nach Schweden zu entgehen. Er müsste dort eine Auslieferung an die USA befürchten, hatte er immer wieder betont. Die von Assange gegründete Plattform Wikileaks hatte 2010 hunderttausende geheimen militärischen und diplomatischen amerikanische Dokumente veröffentlicht. Sollte Assange in den USA wegen Geheimnisverrats angeklagt werden, könnte ihm die Todesstrafe drohen.
Streit zwischen Schweden und Equador
Schweden und Ecuador machten sich im Vorfeld der Verjährung gegenseitig dafür verantwortlich, dass keine Befragung in der Londoner Botschaft zu Stande kam.
Die Anklage hätte bislang keine Erlaubnis für eine Befragung Assanges von der ecuadorianischen Botschaft bekommen, erklärten die schwedischen Behörden. Die schwedische Regierung warf Ecuador vor den Prozess unnötig verlängert zu haben mit einer Forderung, Schweden müsse Assanges Asylstatus vor einer Befragung anerkennen. Ecuador hatte Assange Asyl gewährt. Schweden könne gemäß internationalem Recht kein Asyl anerkennen, das von einem anderen Staat gewährt worden sei, sagte Cecilia Riddselius vom schwedischen Justizministerium am Montag der Nachrichtenagentur AFP. "Dass die Vernehmung stattfindet, ändert nichts daran, dass Assange von Ecuador Asyl gewährt wurde", sagte sie.
Die Botschaft Ecuadors stritt die Vorwürfe ab - man habe zu keinem Zeitpunkt von Schweden verlangt, ein Asyl für Assange anzuerkennen."Die Anfrage (aus Schweden) kam spät und wird von Ecuador bearbeitet", sagte der schwedische Anwalt des Wikileaks-Gründers Anfang diesen Monats.
Einspruch ohne Erfolg
Assanges Anwälte waren zuletzt bis vor das höchste schwedische Gericht gezogen, um eine Aufhebung des Haftbefehls gegen den Australier zu erreichen. Sie hatten der Anklage vorgeworfen, den Fall nicht schnell genug bearbeitet zu haben, mit ihrem Einspruch gegen den Haftbefehl aber keinen Erfolg gehabt.
mb/sti (dpa, afp, Reuters)