Bericht: Immer mehr Fälle von Diskriminierung
19. Dezember 2019Im vergangenen Jahr registrierte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes 4216 Fälle von Diskriminierung, wie aus einer Antwort des Bundesfamilienministeriums auf Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst vorliegt. Im Jahr 2019 gab es demnach bis Ende Oktober 3533 Meldungen. Im Jahr 2010 lag die entsprechende Zahl noch bei 2181. Trotz einer Verdoppelung der Fälle stieg die Zahl der Mitarbeiter von 2010 bis 2019 nur leicht von 24 auf 32, wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Hinweis auf die gleiche Antwort des Ministeriums berichten.
In den meisten gemeldeten Fällen ging es demnach um Ausgrenzungen aufgrund der Herkunft. Die Antidiskriminierungsstelle registrierte 2018 insgesamt 1070 Meldungen von Rassismus, 2019 waren es bis Ende Oktober bereits 948. Im Jahr 2010 hatten sich noch lediglich 462 Menschen gemeldet, die sich aufgrund ihrer Herkunft oder Hautfarbe ausgegrenzt fühlten.
Viele Benachteiligungen auch wegen Geschlecht
Außerdem würden Menschen häufig wegen ihres Geschlechts diskriminiert, so die Stelle weiter. In den ersten zehn Monaten dieses Jahres meldeten sich demnach 855 Menschen bei der Behörde, um über eine Ausgrenzung aufgrund ihres Geschlechtes zu berichten. In 796 Fällen ging es um Ausgrenzungen wegen Behinderungen und in 371 Fällen um Altersdiskriminierung.
Angesichts zunehmender Hasskriminalität über das Internet erklärte das Bundesfamilienministerium, dass die Antidiskriminierungsstelle in diesem Bereich keine besondere Zuständigkeit habe. Für Hasskriminalität seien vielmehr die Strafverfolgungsbehörden zuständig.
Mehr Personal notwendig
Die FDP forderte angesichts der gestiegenen Zahl an Anfragen deutlich mehr Personal für die Antidiskriminierungsstelle. "Die Antidiskriminierungsarbeit muss ernsthaft gestärkt werden", sagte die stellvertretende Vorsitzende Katja Suding den Funke-Zeitungen. Besonders in dem so wichtigen Bereich der Beratung habe sich die Mitarbeiterzahl nur gering von sieben auf zehn verändert, obwohl sich die Anfragen verdoppelt hätte, kritisierte Suding. Das schwäche die Antidiskriminierungsarbeit und mute Betroffenen weitere Enttäuschungen zu.
An die 2006 eingerichtete Antidiskriminierungsstelle des Bundes können sich alle Bürgerinnen und Bürger wenden, die mit Diskriminierung konfrontiert werden. Die Fälle werden auf Grundlage des Gleichbehandlungsgesetzes überprüft. Dabei geht es zum Beispiele um Konflikte bei Jobsuche, Stellenausschreibungen, Arbeitsverhältnisse oder Wohnungssuche. Die Antidiskriminierungsstelle berät bei solchen Meldungen nach eigenen Angaben die Menschen über ihre Rechte. Im Streitfall könne die Stelle auch schlichten, etwa zwischen Arbeitgebern und Angestellten.
kle/stu (epd, kna)