Keine Hilfe aus Berlin
24. Januar 2007Der CIA-Sonderausschuss des Europäischen Parlaments hält die ablehnende Haltung der früheren rot-grünen Bundesregierung zur Freilassung des damaligen Guantánamo-Häftlings Murat Kurnaz für erwiesen. "Vertraulichen institutionellen Informationen zufolge" habe die Regierung ein entsprechendes Angebot der USA im Jahr 2002 nicht angenommen, stellte der Ausschuss am Dienstag (23.1.07) in Brüssel in seinem Abschlussbericht fest. Die 48 Abgeordneten nahmen den Bericht mit 28 zu 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen an.
Die konservative EVP-Fraktion und einige rechtsgerichtete Abgeordnete lehnten den Bericht ab. Sie hatten zuvor vergeblich versucht, einige Passagen abzuschwächen. Der Ausschuss nahm hingegen etliche Änderungsanträge an, die Kritik an Regierungen verschärften und eine bessere Kontrolle der Geheimdienste fordern.
Steinmeier weist Vorwurf zurück
Die USA haben 2002 nach Worten von Außenminister Frank-Walter Steinmeier kein Angebot zur Freilassung des damaligen Guantanamo-Häftlings Murat Kurnaz gemacht. "Ich kenne kein solches Angebot", sagte Steinmeier in einer ersten Stellungnahme zum Bericht in Brüssel. "Die lange Leidensgeschichte von Herrn Kurnaz in Guantanamo ist erschütternd. Das lässt auch mich nicht kalt", sagte Steinmeier, der damals Kanzleramtschef war. Allerdings könne daraus nicht der Vorwurf abgeleitet werden, dass die Bundesregierung für das Schicksal des in Bremen aufgewachsenen Türken verantwortlich sei. "Das ist erstens falsch und schlicht auch infam", sagte Steinmeier.
Zwei Mikrofone
Im Büro eines Abgeordneten des BND-Untersuchungsausschusses wurden zwei Mikrofone in Deckenlampen gefunden. Aus Bundestagskreisen hieß es, der Obmann der Linksfraktion im BND-Untersuchungsausschuss, Wolfgang Neskovic, habe den Fund am Vorabend gemeldet.
Der BND-Untersuchungsausschuss prüft derzeit unter anderem das Verhalten der rot-grünen Bundesregierung im Kampf gegen den Terrorismus etwa im Fall Kurnaz. Neskovic ist auch Mitglied des streng geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) zur Aufsicht über die Geheimdienste.
"Nicht abhörtauglich"
Mit den gefundenen Mikrofonen allein sei ein Abhören, Aufzeichnen oder Weiterleiten von Gesprächen nicht möglich, teilte die Bundestagsverwaltung mit. Dies habe die bisherige Untersuchung durch Experten des Bundesanmtes für Sicherheit in der Informationstechnik ergeben. Eine eingehende Untersuchung der beiden Deckenlampen, auf denen die beiden Mikrofone gefunden worden seien, habe ergeben, dass sich dort nichts befunden habe, was ein Abhören ermöglicht hätte. "Auch die Staubablagerung auf den Deckenlampen deutet darauf hin, dass die Lampen nicht manipuliert worden sind." (kas)