Bessere Krebsvorsorge
22. August 2012Das Bundeskabinett hat ein neues Gesetz verabschiedet, das die gesetzlichen Leistungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs verbessern soll. Um den Krebs frühzeitig erkennen zu können, sollen die Menschen umfangreicher als bisher zur Vorsorge eingeladen werden. Erinnerungen an Krebs-Untersuchungen sollen künftig ins Haus flattern. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sprach bei seiner Gesetzesvorlage von einem "richtungsweisenden" Gesetz.
Die Krankheit "erfassen"
Zudem sollen die Länder verpflichtet werden, die unterschiedlichen klinischen Krebsregister zu vereinheitlichen und Lücken zu schließen. In den bundesweiten Datensammlungen sollen die Informationen hunderttausender Patienten erfasst werden, von der Diagnose, bis zur Nachsorge und Rückfällen. Das dient vor allem der Überprüfung und Verbesserung von Therapien.
Dem "Flickenteppich“ von bereits rund 50 solcher Register in den Ländern, fehlte es bisher an Einheitlichkeit. Durch flächendeckende Krebsdaten sollen in Zukunft mehr Informationen im Kampf gegen die Krankheit gesammelt werden können. So soll die Prävention und die Behandlung von Krebs verbessert werden.
Nicht ohne Kritik
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hält die Pläne für unzureichend. Die Daten ständen nur Wissenschaftlern und der Politik zur Verfügung, aber nicht der allgemeinen Bevölkerung. "Die Menschen wollen wissen: Wie hoch ist das Krebsrisiko in eine bestimmten Region – etwas in der Nähe einer Chemiefabrik? Wie sind die Ergebnisse in den Kliniken?“, kritisierte Lauterbach.
Kritik an der Finanzierung seines Plans von seiten der Krankenkassen weist der Gesundheitsminister zurück. Ein früh erkannter Krebs reduziere die Behandlungskosten. Insgesamt solle das Gesetz mehrere Millionen Euro einsparen. "Das ist ein gutes Gesetz, das muss jetzt auf den Weg kommen“, sagte Bahr.
Schnell wird es nicht gehen
Schnell umsetzbar wird das Gesetz allerdings nicht sein. Auf die Vorsorgeeinladungen wird man in Deutschland wohl noch bis 2016 warten müssen. Ab welchem Alter die Menschen zur Untersuchung aufgefordert werden, ist auch noch unklar. Jedes Jahr erkranken in Deutschland über 400.000 Patienten an Krebs. Mit rund 220.000 Todesfällen ist die Krankheit die zweithäufigste Todesursache.
lg/ hp (dpa, rtr, dapd, afp)