Bitkom-Chef: Hass im Netz bleibt ein Problem
23. Dezember 2018Die betroffenen Plattformen betrieben einen "immensen Aufwand", um die rechtlichen Bestimmungen zu erfüllen, sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder dem "Handelsblatt". Allerdings stünden "auch nach einem Jahr bei diesem Gesetz Aufwand und Ertrag in keinem vernünftigen Verhältnis" beklagte der Bitkom-Chef.
Löschberichte lassen nichts Gutes vermuten
Mit dem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) habe der Staat seine "Kernaufgaben an große internationale Konzerne abgegeben", kritisierte Rohleder. Die Löschberichte verschiedener Plattformen ließen dabei erkennen, dass nur wenige der gemeldeten Inhalte auch tatsächlich gelöscht würden. "Gelöscht wird meist aufgrund der Community-Richtlinien der sozialen Netzwerke und nicht nach dem NetzDG."
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) war Anfang 2018 in vollem Umfang in Kraft getreten. Soziale Netzwerke müssen demnach klar strafbare Inhalte 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen. In weniger eindeutigen Fällen haben sie eine Woche Zeit. Wer der Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Strafen in Millionenhöhe. Gegner des Gesetzes argumentieren, dass es die Plattformbetreiber dazu verleite, aus Angst vor Bußgeldern grenzwertige Inhalte eher zu sperren.
haz/hf (dpa, handelsblatt)