Bravo, Herr Generalbundesanwalt!
4. Juni 2014Die schärfsten Kritiker werden auch jetzt nicht zufrieden sein, obwohl Deutschlands oberste Strafverfolgungsbehörde wegen des Lauschangriffs auf Angela Merkels Mobiltelefon Ermittlungen einleitet. Denn was ist mit den Millionen Bürgern dieses Landes, die systematisch vom US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) ausgespäht werden? Die Frage ist berechtigt, und Generalbundesanwalt Harald Range nimmt sie auch ernst. Doch vor einer endgültigen Antwort will er den Sachverhalt weiter prüfen. Das ist sein gutes Recht. Sorgfalt geht vor Schnelligkeit - auch in diesem Fall.
Schon mit seiner Entscheidung, im Zusammenhang mit dem angezapften Handy der Kanzlerin zu ermitteln, hat Range manche Besserwisser überrascht und beschämt. Pressemeldungen aus der vergangenen Woche, er wolle untätig bleiben, stellten sich als voreilig heraus. Gleiches gilt für zahlreiche Kommentare von Politikern und Journalisten, die dem Generalbundesanwalt forsch Feigheit vorwarfen und dahinter den langen Arm der Bundesregierung vermuteten. Ganz Kluge werden nun mutmaßen, Range habe dem öffentlichen Druck nachgegeben. Selbst wenn dem so wäre - entscheidend ist die Tatsache, dass ermittelt wird.
Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt
Dieses Signal ist innen- wie außenpolitisch kaum zu überschätzen. Alle Versuche, die NSA-Affäre zu verharmlosen, sind gescheitert. Dass es die von Angela Merkel geführte alte Bundesregierung war, die das Ganze kurz vor der Bundestagswahl im September kurzerhand für beendet erklärte, ist eine besonders ironische Fußnote in dieser noch lange nicht zu Ende erzählten Geschichte. Das erkennbar wahltaktische Manöver ging zum Glück schief und stachelte den Ehrgeiz der parlamentarischen und außerparlamentarischen Aufklärer erst so richtig an.
Zu den greifbaren Folgen gehört nicht zuletzt der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages. In seiner ersten öffentlichen Sitzung waren ehemalige Verfassungsrichter geladen - sie bescheinigten der Exekutive gravierende Versäumnisse beim Schutz der bürgerlichen Grundrechte. Dieser Vorwurf träfe theoretisch auch den Generalbundesanwalt, der beim Bundesgerichtshof eine Sonderstellung einnimmt. Als weisungsgebundener Beamter ist er nämlich Teil der Exekutive und nicht der Judikative. Range hätte es sich auf der Basis des Paragrafen 153d der Strafprozessordnung leicht(er) machen und von Strafverfolgung absehen können, wenn dadurch "schwerer Nachteil für die Bundesrepublik" entstehen könnte.
Spione sollten sich in Acht nehmen
Range aber geht den unbequemeren Weg und stellt damit unter Beweis, dass er seine von Amts wegen eingeschränkte Souveränität im besten rechtsstaatlichen Sinne ausüben will. Das werden auch Deutschlands Verbündete zähneknirschend registrieren. Ranges Botschaft ist eindeutig: Spione, aus welchem Land auch immer sie kommen, sollten sich in Deutschland keinesfalls zu sicher fühlen, wenn sie gegen hier geltende Grundrechte verstoßen.
Wie weit die Ermittlungen am Ende führen werden, wäre im Moment reine Spekulation. Die größten Skeptiker sind wohl ohnehin davon überzeugt, Ranges Initiative diene ausschließlich der Beruhigung erhitzter Gemüter und werde planmäßig im Sande verlaufen. Wer so denkt, traut dem Rechtsstaat nichts zu - und wird hoffentlich eines Besseren belehrt. Dem Generalbundesanwalt gebührt zunächst Lob dafür, wie er mit dem größten Grundrechte-Skandal der Gegenwart umgeht. Unsachlich, ungeduldig und zuweilen hysterisch waren andere. Harald Range hat sich davon nicht anstecken lassen - bravo!