Bund entsorgt den Bankenmüll
3. Juli 2009Mit den Stimmen der Koalitionsparteien verabschiedete der Bundestag am Freitag (03.07.2009) das Gesetz zur Einrichtung von Bad Banks, die den Kreditinstituten bei der Bereinigung ihrer Bilanzen helfen sollen. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 10. Juli zustimmen.
Giftige Papiere belasten Bilanzen
"Toxische“ Wertpapiere, etwa vom Hypothekenmarkt der USA, waren der Auslöser der internationalen Finanzkrise. Der "Giftmüll“ belastet die Banken weiter schwer, denn sie müssen ihn zu Marktpreisen in ihre Bilanzen einstellen. Einen Markt gibt es für diese Papiere aber nicht, deshalb sind die Banken immer wieder zu Abschreibungen gezwungen.
Folge: Die Geldhäuser brauchen immer wieder Eigenkapital, um die Bilanzverluste zu kompensieren. Sie schränken daher die Kreditvergabe an Unternehmen und Private ein. Damit aber droht ein krisenverschärfender Teufelskreis. Denn um die Krise zu überwinden, braucht die Realwirtschaft unter anderem günstige Kredite.
Maßnahme gegen Kreditklemme
Das neue Gesetz erlaubt den Kreditinstituten jetzt, Bad Banks zu schaffen und dort ihre faulen Papiere zu parken, so dass sie die Bilanzen nicht mehr belasten. Der Gesetzgeber hofft damit, eine so genannte Kreditklemme zu verhindern und die Sanierung des Bankensektors voranzutreiben.
Für die Papiere garantiert, gegen eine Gebühr, die staatliche Finanzmarktstabilisierungsanstalt. Die Geldhäuser müssen bei ihr in bis zu 20 Jahresraten Verluste der Schrottpapiere abstottern. Geht eines der Geldhäuser pleite, haftet der Staat. Nach Schätzungen von Experten besitzen Banken in Deutschland Schrottpapiere im Gesamtvolumen von bis zu 230 Milliarden Euro. Für wie viel davon am Ende der Steuerzahler gerade stehen muss, weiß derzeit niemand.
Steuerflucht wird bekämpft
Zudem beschloss der Bundestag nach langem Streit in der Koalition ein Gesetz, das Steuerhinterziehung im Ausland erschweren soll. Unternehmen und Bürger, die in international geächteten Steueroasen Geschäfte machen, sind den Finanzämtern zu erweiterten Auskünften verpflichtet. Verweigern sie diese, können ihnen Vergünstigungen gestrichen werden, zum Beispiel der steuerliche Abzug von Betriebsausgaben. Finanzminister Peer Steinbrück sprach von einem Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit. (wl/uh/dpa/rtr)