Gericht verlängert Stopp von Einreiseverbot
30. März 2017Bundesrichter Derrick Watson teilte mit, er habe seine am 15. März erlassene einstweilige Verfügung gegen Trumps zweites Dekret rechtlich umgewandelt. Die neue Verfügung gilt nun zeitlich unbegrenzt, wie der Justizminister von Hawaii, Doug Chin, erläuterte.
Bei dem ursprünglichen Beschluss hatte Watson argumentiert, das Einreiseverbot sei religiös diskriminierend und deshalb verfassungswidrig, die Position der US-Regierung "unlogisch". Sollte das Verbot in Kraft treten, seien "irreparable Verletzungen" von Rechten und öffentlichen Interessen zu befürchten, so der Richter. Hintergrund der einstweiligen Verfügung war eine Klage des Bundesstaates Hawaii gegen das Dekret, der sich 13 weitere Bundesstaaten angeschlossen hatten.
Das zweite Einreiseverbot der Trump-Regierung wurde auch von einem Bundesgericht in Maryland gestoppt. Beide Richter stützten sich auf Aussagen von Trump und seinen Beratern in der Vergangenheit. So hatte sich Trump im Wahlkampf vor der Präsidentschaftswahl vom November wiederholt für ein Einreiseverbot für Muslime ausgesprochen. Mittlerweile argumentiert der US-Präsident, die Einreiseverbote seien eine zwingend notwendige Schutzmaßnahme im Anti-Terror-Kampf.
Der neue Erlass, eine abgemilderte Version des ersten Dekrets, sieht einen Einreisestopp für sechs muslimisch geprägte Länder vor. Der Irak wurde nach dem gescheiterten ersten Versuch von der Liste gestrichen. Außerdem soll die Einreise von Flüchtlingen nach dem neuen Erlass für 120 Tage ausgesetzt werden. Bereits das erste Einreiseverbot Trumps von Ende Januar war von einem Bundesrichter im Westküstenstaat Washington vorläufig suspendiert worden, ein Bundesberufungsgericht bestätigte später dann diese Entscheidung.
Trump hatte nach dem Urteil Mitte März die Entscheidung aus Hawaii als "fehlerhaft" bezeichnet und angekündigt, wenn nötig vor das höchste US-Gericht zu ziehen. Es ist damit zu rechnen, dass das Justizministerium gegen den neuen Beschluss in Berufung geht.
hk/fab (dpa, afp, rtr)