Bundesrat stoppt Steuerabkommen
23. November 2012Eigentlich sollte das Abkommen zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Zwar kann nun noch der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen werden, doch nach Angaben aus Länderkreisen macht das wenig Sinn, weil die ausgehandelte Vereinbarung nicht ohne Mitwirken der Schweiz geändert werden kann.
Bern gibt Abkommen noch nicht verloren
Bei den Eidgenossen hatte das Abkommen die parlamentarischen Hürden genommen. Nachverhandlungen lehnt Bern ab. Eine Verständigung im Vermittlungsausschuss kann es deshalb nur darüber geben, dass zum Beispiel der Bund seinen Anteil an den erhofften Steuer-Milliarden den Ländern überlässt, sich deren Zustimmung also erkauft.
Die Schweizer Regierung gibt das Steuerabkommen trotz der Ablehnung durch den Bundesrat aber noch nicht verloren. In einer ersten Reaktion erklärte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf, ihr Land sei nach wie vor bereit, mit Deutschland den Ratifizierungsprozess zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.
Ähnliche Verträge mit auch anderen Staaten
Die Gegner des Abkommens halten die Vereinbarung für ungerecht. Nach ihrer Auffassung werden Steuerbetrüger unangemessen geschont. Das Abkommen sieht vor, dass "alte" Schwarzgelder deutscher Bürger auf Schweizer Bankkonten pauschal mit 21 bis 41 Prozent nachbesteuert werden sollen. Für die Zukunft sollten Erträge auf in der Schweiz gehaltenes Kapital gleich hoch wie in Deutschland - inklusive Solidaritätszuschlag also mit gut 26 Prozent - belastet werden.
Widmer-Schlumpf wies ferner darauf hin, dass ähnliche Steuerabkommen der Schweiz mit Großbritannien und Österreich auf jeden Fall am 1. Januar 2013 in Kraft treten würden. Zudem führe Bern derzeit Verhandlungen mit Italien und Griechenland über entsprechende Abkommen. Weitere Länder inner- und außerhalb Europas seien ebenfalls an Abkommen nach demselben Modell interessiert.
ul/sti (rtr, dpa, dapd)