Bundesregierung dehnt Buchpreisbindung auf E-Books aus
3. Februar 2016"Heute ist ein guter Tag für die Buchkultur in Deutschland", sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Am Mittwoch (03.02.2016) hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Buchpreisbindung beschlossen. Demnach wird künftig nicht mehr zwischen E-Book und gedrucktem Buch unterschieden. Verlage werden künftig verpflichtet, den Preis für elektronische Bücher verbindlich festzulegen. Die Preisbindung gilt demzufolge nicht nur bei Büchern und E-Books, sondern auch für grenzüberschreitende Verkäufe an Letztabnehmer innerhalb Deutschlands. Dabei ist es egal, welche Nationalität oder welchen Niederlassungsort der jeweilige Händler hat.
Eine wichtige Entscheidung für den deutschen Buchhandel
Der Buchpreisbindung komme in Deutschland eine entscheidende Rolle zu, weil sie die Mischkalkulation zwischen Bestsellern und belletristischer Vielfalt ermögliche, begründete Staatsministerin Grütters die Ausweitung des Gesetzes. Die Durchsetzung einer solchen Regelung zum Schutze deutschen Kulturgutes war einer der zentralen politischen Forderungen im Koalitionsvertrag des Kulturressorts gewesen.
Bücher gelten in Deutschland als Kulturgut - so jedenfalls will es das Gesetz. Im Land der Dichter und Denker, und vor allem der großen Schriftsteller sowie in der Heimat des Buchdruckentdeckers Johannes Gutenberg soll gesichert sein, dass ein breites Buchangebot erhalten wird. Deshalb gibt es bereits seit 2002 das "Buchpreisbindungsgesetz", welches festlegt, dass der Verlag bei neuerscheinenden Büchern einen verbindlichen Ladenpreis vorgibt.
Mittlerweile zeigt sich jedoch ein klarer Trend, der zeigt, dass viele Deutsche lieber zum E-Book als zum gedruckten Exemplar greifen. Für diesen Fall hatte das Gesetz bisher keine Regelung vorgesehen.
ekl,ski/so (kna, epd)