Föderalismus
3. November 2006Struktur und Aufgaben
Die Regierungen der Bundesstaaten sind nach dem gleichen Muster aufgebaut wie die Bundesregierung, mit einer Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative. Im Allgemeinen fallen Angelegenheiten, die sich innerhalb der Grenzen eines Bundesstaates bewegen, auch in den Zuständigkeitsbereich der Regierung des entsprechenden Staates. Dazu gehören das interne Verkehrsnetz, Bestimmungen in den Bereichen Immobilien, Industrie, Wirtschaft und Versorgungsunternehmen, das bundesstaatliche Strafgesetzbuch und die Arbeitsbedingungen in einem Bundesstaat.
Hoheitsgrenzen
Die Bundesregierung fordert in diesem Kontext allerdings, dass die einzelstaatlichen Regierungen keine Gesetze verabschieden, die im Widerspruch zur Verfassung oder den Gesetzen und Verträgen der Vereinigten Staaten stehen. In vielen Bereichen gibt es Überschneidungen zwischen Bundesrecht und dem Recht eines Bundesstaates. Die Bundesregierung hat zunehmend Verantwortung in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Sozialhilfe, Verkehr sowie Wohnungswesen und Städteplanung übernommen. Programme in diesen Zuständigkeitsbereichen werden auf Basis einer Zusammenarbeit zwischen beiden Regierungsebenen durchgeführt.
Vertikale Gewaltenteilung
Die so genannte vertikale Gewaltenteilung zwischen nationalen und einzelstaatlichen Hoheitsbereichen ist Ausdruck des tiefen US-amerikanischen Misstrauens gegenüber jeglicher Machtkonzentration. In einem ethnisch, sozial und geographisch vielfältigen Gemeinwesen wie den USA sehen Amerikakundler den Föderalismus als Garant des sozialen Pluralismus dieses Landes.
(Mit freundlicher Unterstützung der US-amerikanischen Botschaft in Berlin)