Die Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen soll in Deutschland erlaubt bleiben. Solche Eingriffe sind auch in Zukunft zulässig, wenn sie den Regeln der ärztlichen Kunst ensprechen. Damit ist die Rechtsunsicherheit beendet, die sich nach dem Urteil eines Kölner Gerichts ergeben hatte. Das hatte die rituelle Beschneidung als Körperverletzung und somit als strafbar gewertet.