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Politik

Bundestagswahl wohl am 24. September

18. Januar 2017

Die Bundesregierung will das deutsche Parlament am 24. September 2017 wählen lassen. Bundespräsident Gauck muss dem Vorschlag noch zustimmen. In Berlin wirft der Termin allerdings Probleme auf.

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Deutschland Bundestag
Bild: Reuters/S. Loos

Das Bundeskabinett hat eine Vorlage von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) angenommen, die den 24. September als Termin für die Bundestagswahl vorschlägt. Formal trifft Bundespräsident Joachim Gauck die endgültige Entscheidung. Es wird davon ausgegangen, dass er den Vorschlag annimmt.

Auch fast alle Bundesländer plädieren für den letzten Sonntag im September als Termin der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag. Ursprünglich stand auch der 17. September zur Debatte, wurde aber wegen zu großer Nähe zum Ende der Sommerferien in Bayern verworfen. 

Einzig das Land Berlin hat Bedenken gegen den 24. September, weil an diesem Sonntag auch der Berliner Marathon geplant ist. Zu der Veranstaltung kommen auch tausende Gäste aus dem Ausland. Oftmals sind Hotels und Flüge bereits im Januar gebucht. Mehrere hunderttausend Zuschauer stehen an der Strecke. Die Laufstrecke führt bisher auch direkt am Kanzleramt vorbei.

Suche nach einer Lösung

"Wir sehen eine Verschiebung des Berlin-Marathons als schwierig an, sagte ein Sprecher des Innensenats. "Wir arbeiten deshalb an einer Lösung, beide Veranstaltungen an einem Tag zu realisieren." Dazu liefen schon Gespräche mit der Polizei, dem Veranstalter des Marathons, der Landeswahlleiterin und der Senatsverwaltung für Verkehr. Bundestagswahl und Marathon an einem Tag zu organisieren sei "herausfordernd, aber aus unserer Sicht technisch machbar".

Der Marathon-Veranstalters SCC erklärte, es seien noch wichtige Gespräche zu führen. Die Situation sei nicht mit 2009 zu vergleichen, als der Marathon wegen der Bundestagswahl um eine Woche vorverlegt wurde. Eines sei aber sicher: "Der Marathon findet auf jeden Fall statt."

Der Wahltermin muss gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode liegen, in diesem Jahr also zwischen dem 23. August und dem 22. Oktober 2017. Er muss zudem auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen und möglichst nicht in den Hauptferienzeiten liegen. Der Bundesinnenminister stimmt seinen Vorschlag mit den Bundesländern ab. Die letzte Bundestagswahl war am 22. September 2013.

stu/as (afp, dpa)