Umstrittene Luftverkehrssteuer bleibt
5. November 2014Die umstrittene Luftverkehrssteuer verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Richter argumentierten, dass der Bund für Verkehrssteuern zuständig sei und dass alle Ausnahmen durch sachliche Gründe gerechtfertigt seien. Gegen die Steuer hatte das Bundesland Rheinland-Pfalz geklagt, dessen größter Flughafen Frankfurt-Hahn vor allem vom irischen Billigflieger Ryanair bedient wird. Das Land wollte die Ticketsteuer für nichtig erklären lassen.
Steuer zur Etatsanierung
Die Steuer war 2011 von der schwarz-gelben Bundesregierung unter anderem zur Etatsanierung eingeführt worden. Sie bringt dem Bund pro Jahr eine Milliarde Euro Einnahmen und wird auf alle gewerblichen Passagierflüge erhoben, die in Deutschland starten. Die Ticketabgabe gilt für deutsche wie für ausländische Airlines. Der Steuersatz ist nach Entfernung gestaffelt und beträgt etwa für einen Flug bis 2500 Kilometer Entfernung 7,50 Euro pro Passagier. Die Luftverkehrsbranche sieht in der Steuer einen erheblichen Wettbewerbsnachteil.
Rheinland-Pfalz hatte argumentiert, die Steuer habe vor allem für deutsche Regionalflughäfen in Grenznähe negative wirtschaftliche Auswirkungen. Da die Abgabe in Nachbarländern wie Luxemburg, Belgien oder den Niederlanden nicht erhoben werde, wichen viele Passagiere zu ausländischen Flughäfen aus.
as/wl (dpa, rtr,afp)