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Politik

Karlsruhe stärkt Kontrollrechte des Bundestags

7. November 2017

Abgeordnete der Grünen-Bundestagsfraktion hatten 2010 keine Antworten zum Bankenskandal bekommen und dagegen geklagt - erfolgreich. Die Verfassungsrichter stärkten die Kontrollfunktion der Parlamentarier.

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Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Bild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Die Bundesregierung muss der Opposition im Bundestag grundsätzlich Auskunft über die Deutsche Bahn und über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit der Klage der Bundestagsfraktion der Grünen in wesentlichen Teilen stattgegeben. "Das heute verkündete Urteil führt zu einer Stärkung des parlamentarischen Informationsrechts", erläuterte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Das Staatswohl könne zwar die Beantwortung von Fragen begrenzen, die Regierung müsse dies aber nachvollziehbar begründen und darüber hinaus prüfen, ob Vorkehrungen zur parlamentarischen Geheimhaltung getroffen werden können. Dies habe die damalige Bundesregierung bei den Anfragen der Grünen in den Jahren 2010 und 2011 nicht ausreichend getan.

Fragen der Grünen blieben unbeantwortet  

Anlass für das Verfahren waren Klagen von Grünen-Abgeordneten und der Grünen-Fraktion im Bundestag. Sie stellten 2010 Anfragen an die Bundesregierung zur Aufklärung der Bankenkrise sowie zu Vereinbarungen der Bundesregierung und der Deutschen Bahn im Hinblick auf das Milliardenprojekt Stuttgart 21.

Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, inwieweit Manager pleitebedrohter Banken Gehälter und Boni von mehr als einer halben Million Euro aus dem Bankenrettungsfonds bekamen. Die Bundesregierung verweigerte jedoch Antworten weitgehend und verwies in der mündlichen Verhandlung im Mai zur Begründung auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Banken. Zudem habe sie nur über Vorgänge aus ihrem "Verantwortungsbereich" zu informieren und nicht etwa über die nachgeordneter Behörden wie der BaFin.

In einem zweiten Komplex forderten die Grünen - ebenfalls vergeblich - Auskunft zu Verspätungen bei der bundeseigenen Deutschen Bahn AG sowie zur Wirtschaftlichkeitsberechnung für das milliardenteure Bauprojekt Stuttgart 21. Die geplanten Kosten für die Tieferlegung des Stuttgarter Bahnhofs verdoppelten sich den Grünen zufolge und betragen für Bahn und Bund gemeinsam rund 2,6 Milliarden Euro. Die Gesamtwirtschaftlichkeit des Projekts müsse aber wegen der Verantwortung des Parlaments für den Bundeshaushalt im Blick behalten werden. Hierzu erklärte die Bundesregierung, dass sie Fragen nach Informationen, die sie als Gesellschafterin der Bahn erhalten habe, nicht öffentlich beantworten könne. Dies verböten die Regelungen des Gesellschafts- und Aufsichtsrechts.

Streitfall Kontrollrechte 

Karlsruhe befasste sich zuletzt im Juli 2009 mit den Auskunftspflichten der Bundesregierung zur Anfrage der Grünen über die Beobachtung von Abgeordneten durch den Bundesnachrichtendienst und verurteilte damals die Bundesregierung zur Auskunft. Zur Begründung hieß es, die Bundesregierung müsse "den Bundestag in die Lage versetzen, seine Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle des Regierungshandelns effektiv wahrzunehmen".

bri, djo (rtr, dpa)