Burundi verlässt Weltstrafgericht
27. Oktober 2017Burundi hatte im Oktober 2016 den Austritt nach Artikel 127 des Römischen Statutes eingeleitet. Ein Jahr später tritt dieser nun in Kraft. Die burundische Regierung wirft dem Internationalen Gerichtshof vor, einseitig gegen afrikanische Länder vorzugehen.
Burundi ist bisher der einzige Staat, der den Grundlagenvertrag kündigte. Das westafrikanische Gambia und Südafrika hatten 2016 zwar ebenfalls angekündigt auszutreten, ihre Entscheidung aber wieder zurückgezogen. Dem Gericht gehören nun noch 123 von knapp 200 Staaten weltweit an. Davon sind 33 afrikanische Länder.
Im April 2016 hatte Den Haag eine Voruntersuchung zu möglichen Kriegsverbrechen in Burundi begonnen. Diese sei "unabhängig, unparteiisch und objektiv", erklärte der Sprecher des Gerichts. Trotz des Austritts will das Gericht die Untersuchungen fortsetzen.
Allerdings verliert es mit dem Austritt Burundis die Zuständigkeit für das ostafrikanische Land. Die Ankläger des Strafgerichtshofs können ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats nur in Mitgliedsstaaten tätig werden.
"Burundi versucht, der Justiz zu entkommen"
In Burundi war 2015 eine Krise mit bürgerkriegsähnlicher Gewalt ausgebrochen, als sich Präsident Pierre Nkurunziza entgegen den Bestimmungen der Verfassung eine dritte Amtszeit sicherte.
Anhand von Untersuchungen und Interviews mit mehr als 500 Augenzeugen hätten die UN seit April 2015 etwa Folterungen, willkürliche Festnahmen und Tötungen dokumentiert, teilte die Untersuchungskommission zu Burundi des UN-Büros für Menschenrechte mit. Zu den mutmaßlichen Tätern gehören demnach unter anderem ranghohe Mitglieder der Geheimdienste und der Polizei, Militärs sowie Mitglieder der Jugendorganisation der Regierungspartei.
Menschenrechtler kritisierten den Austritt Burundis aus dem Weltstrafgericht. "Die burundische Regierung versucht auf zynische Weise, der Justiz zu entkommen", so Matt Cannock von Amnesty International.
ie/cr (epd, dpa)