Cathy Hummels macht keine Schleichwerbung
29. April 2019Das Landgericht München hat eine Zivilklage wegen Schleichwerbung gegen die Instagram-Prominente Cathy Hummels abgewiesen. Informierte Internetnutzer wüssten, dass Hummels (Artikelbild) mit ihrem Instagram-Profil kommerzielle Interessen verfolge, sagte die Vorsitzende Richterin Monika Rhein. Insofern handele es sich auch nicht um unlautere Werbung. Geklagt hatte der für Abmahnungen bekannte Verband Sozialer Wettbewerb.
Hummels hat auf Instagram mittlerweile 485.000 Follower. Allein aus dieser hohen Zahl geht nach Einschätzung der Kammer hervor, dass die Ehefrau von Fußballprofi Mats Hummels (FC Bayern München) auf ihrer Seite keine rein privaten Interessen verfolgt. Eine solche Zahl von Freunden "schafft kein Mensch", sagte Rhein.
Außerdem müsse Hummels die vier vom VSW gerügten Produkthinweise nicht als Werbung kennzeichnen. Es habe keine Beweise für eine Gegenleistung für Hummels gegeben. Wegen der nicht erwiesenen Bezahlung bestand keine Kennzeichungspflicht der Posts als Werbung.
Keine Grundsatzentscheidung
Nach Angaben des Gerichts darf die Entscheidung aber nicht generell mit Blick auf andere Blogger oder Influencer verallgemeinert werden. Es müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das gewerbliche Handeln erkennbar ist. Die Entscheidung ist bisher nicht rechtskräftig.
Zudem hat der in Berlin ansässige Verein mehrere Influencerinnen abgemahnt. Eine parallele Klage gegen die Fitness-Bloggerin Pamela Reif vor dem Landgericht Karlsruhe hat der Verband gewonnen. Eine obergerichtliche Entscheidung gibt es noch nicht.
Mode, Mutterschaft, Yoga und Reisen
Die 31 Jahre alte Hummels veröffentlicht bei Instagram Fotos von sich selbst, oft mit kurzen Begleittexten. Sie beschäftigt sich darin mit Mode, ihrem Leben als Mutter eines Kleinkinds, Yoga oder Reisen und verbindet diese Posts regelmäßig mit Hinweisen etwa auf die Hersteller ihrer Kleidung. Diese Tätigkeit wird als Influencing bezeichnet.
stu/fab (dpa, afp, rtr)