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Sieben Jahre Haft für Gao Yu

17. April 2015

Die kritische chinesische Journalistin Gao Yu ist zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der 71-Jährigen, die auch für die Deutsche Welle arbeitete, wird der Verrat von Staatsgeheimnissen vorgeworfen.

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Die chinesische Journalistin Gao Yu bei einer Ausstellung im Jahr 2012 in Hongkong (Foto: AP Photo/Kin Cheung)
Bild: picture alliance/AP Photo

Gao habe "illegal Staatsgeheimnisse an Ausländer weitergegeben", teilte das zuständige Pekinger Gericht über die sozialen Netzwerke mit. "Wir sind sehr enttäuscht", sagte Gaos Anwalt Shang Baojun der Deutschen Presse-Agentur. Er kündigte an, Gao werde Berufung gegen das Urteil einlegen.

Die Anklage hatte ihr die Weitergabe von Staatsgeheimnissen an "eine Quelle außerhalb des Landes" vorgeworfen. Berichten zufolge handelt es sich bei den Unterlagen um das sogenannte "Dokument Nr. 9". Das im August 2013 in Hongkong veröffentlichte Schriftstück listet Bedrohungen für die Kommunistische Partei auf und warnt unter anderem vor den Gefahren einer Pressefreiheit nach westlichem Vorbild und universellen Menschenrechten.

Umstrittenes Geständnis

Die kritische chinesische Journalistin bestreitet die Vorwürfe vehement. Gao Yu war Ende April vergangenen Jahres verschwunden. In einem Video, das am 8. Mai 2014 in Chinas Staatsfernsehen CCTV ausgestrahlt wurde, hatte sie ihr "Vergehen" zunächst gestanden. Später erklärte sie ihren Anwälten jedoch, die Polizisten hätten sie unter Druck gesetzt, indem sie ihren Sohn Zhao Meng bedroht hätten. Zhao war ebenfalls unter dem Vorwurf des Verrats von Staatsgeheimnissen inhaftiert worden, kam jedoch Ende Mai wieder frei. Gao hatte die Staatsanwaltschaft aufgefordert, das Geständnis nicht im Prozess zu verwenden. Das Gericht führte die Äußerung Gaos im Mai 2014 jedoch als Beweis für ihre Schuld an.

DW stellt sich hinter Gao Yu

Unter anderem schrieb die Journalistin für die chinesische Redaktion der Deutschen Welle (DW). Der Intendant der DW, Peter Limbourg, hat die Verurteilung der chinesischen Journalistin scharf kritisiert. "Ich bin bestürzt über das harte Urteil gegen Gao Yu. Diese drakonische Strafe gegen die 71-jährige Journalistin entbehrt aus unserer Sicht jeder Grundlage", sagte Limbourg in Berlin. Der DW-Intendant hatte sich wiederholt auch persönlich in Peking für ein faires Gerichtsverfahren ausgesprochen, das rechtsstaatlichen Grundsätzen und Kriterien entspricht. Darüber hinaus hatten sich sowohl Bundesregierung als auch DW über politische und diplomatische Kanäle für Gao eingesetzt.

Porträt Peter Limbourg (Foto: picture-alliance/dpa)
Peter Limbourg: Urteil entbehrt "jeder Grundlage"Bild: picture-alliance/dpa/O. Berg

Limbourg kündigte an, als Reaktion auf das harte Urteil die Verhandlungen mit dem chinesischen Staatsfernsehen CCTV über technische Kooperation im Kulturbereich auszusetzen. Er sei aber davon überzeugt, dass es grundsätzlich nur über einen Dialog mit den Gesprächspartnern in China möglich sei, der anderen Seite die eigenen Überzeugungen und Positionen zu vermitteln und zu einem Wandel durch Annäherung zu kommen. "Wir wollen den Gesprächsfaden nicht völlig abreißen lassen. Allerdings ist die Voraussetzung für umfassende Koproduktionen, dass sich die Haltung der chinesischen Regierung gegenüber kritischen Journalisten, Bloggern und Andersdenkenden insgesamt erkennbar zum Positiven verändert", sagte Limbourg. Er unterstrich, die DW werde "nicht nur das Schicksal von Gao Yu weiterhin sehr aufmerksam verfolgen. Sie wird auch den Umgang mit anderen Menschen, die in China aufgrund ähnlicher Vorwürfe verfolgt werden oder inhaftiert sind, journalistisch nachhaltig begleiten."

Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bezeichnete das Urteil als einen "Affront gegen die Gerechtigkeit und einen Angriff auf die freie Meinungsäußerung."

"Heldin der Pressefreiheit"

Gao Yu arbeitete früher als Vize-Chefredakteurin des Magazins "Economics Weekly". Im Jahr 2000 wurde sie vom International Press Institute als eine von 50 "Helden der Pressefreiheit" ausgezeichnet - für ihr seit Jahrzehnten andauerndes Engagement. Schon nach der gewaltsamen Niederschlagung des Volksaufstands 1989 hatte mehrere Monate im Gefängnis gesessen. Damals wurde sie bereits am Vortag der Armeeaktion gegen die Studenten als angebliche "intellektuelle Anstifterin" festgenommen. Drei Jahre später wurde sie erneut verhaftet und wegen Geheimnisverrats von Parteidokumenten zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. In China durfte sie schon lange nicht mehr publizieren.

sp/fab (dpa, ape, rtr, DW)