Corona-Pass ist in Italien Pflicht
15. Oktober 2021In Italien ist an diesem Freitag die Coronapass-Pflicht am Arbeitsplatz in Kraft getreten. Sie gilt gleichermaßen im öffentlichen Dienst wie in der Privatwirtschaft. Im Betrieb oder in staatlichen Einrichtungen dürfen nur noch diejenigen erscheinen, die eine Corona-Impfung, eine überstandene Erkrankung oder einen negativen Test nachweisen können. Wer ohne diese Bestätigung - den sogenannten "Grünen Pass" - zur Arbeit kommt, riskiert 1000 Euro Bußgeld. Wer fernbleibt, weil er den Nachweis nicht erbringen kann oder will, muss mit unbezahlter Freistellung rechnen.
Von dem Dekret sind rund 23 Millionen Beschäftigte betroffen. Arbeitnehmer und Beamte, die sich nicht gegen COVID-19 impfen lassen wollen, müssen alle 48 Stunden einen Test machen, der sie 15 Euro kostet. Kritiker klagen, nun müsse man bezahlen, um arbeiten zu gehen. Die Impfung sei kostenlos, erwidern Mitglieder der Regierung von Ministerpräsident Mario Draghi. Der will mit der Nachweispflicht die Impfquote erhöhen. Bisher haben nach offiziellen Zahlen 85 Prozent der Italiener über zwölf Jahren mindestens eine Impfdosis erhalten.
Blockade am Hafen
Der Vizepräsident der Arbeitgeberorganisation Confindustria begrüßte die neuen Regeln. Maurizio Stirpe sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Für die Unternehmen und die Angestellten erhöht der 'Grüne Pass' die Sicherheit am Arbeitsplatz und er garantiert die Produktion." Die Gewerkschaften wollen zumindest, dass die Tests billiger werden. Andere sind komplett gegen die Passpflicht.
So blockierten mehrere Hundert Arbeiter in Genua die Zufahrt zum Hafen. Auch am Hafen von Triest gab es Proteste gegen die Regeln. An diesem Freitag war eine Demonstration in der Hauptstadt Rom geplant, wo bereits am vergangenen Samstag Tausende Menschen gegen den "Grünen Pass" auf die Straße gegangen waren. Dabei kam es auch zu Ausschreitungen und Zusammenstößen mit der Polizei. Mehrere Menschen wurden verletzt.
Pass wird fast überall gebraucht
Der "Grüne Pass" war bisher schon in einigen Sparten vorgeschrieben, etwa in Schulen oder im Sanitätswesen. Er wird zudem benötigt für den Besuch von Hallenbädern, Fitnessstudios, Turnhallen, Theater- und Konzertaufführungen, Kinos, Messen und Kongressen. Auch in Innenbereichen von Bars und Restaurants darf nur essen, wer den Nachweis vorlegt.
jj/pg (dpa, afp, rtr)