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Politik

Die Bedenken des Datenschutzbeauftragten

26. März 2017

Wie kann man Flüchtlinge identifizieren, die keine Papiere haben? Pläne des Bundesinnenministers, deren Handydaten auszuwerten, stoßen auf Kritik - jetzt auch bei der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff.

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Erstaufnahmestelle Meßstetten Flüchtling Handy
Bild: picture-alliance/dpa/F. Kästle

Immer wieder kommen Flüchtlinge nach Deutschland, die alles verloren haben, sowohl ihr Zuhause als auch ihre Papiere. Oftmals einziger Besitz außer der Kleidung, die sie tragen: ein Handy. Und oftmals ist die Herkunft der Flüchtlinge nicht sicher - manche sind auch nicht ganz ehrlich, woher sie stammen, rechnen sich bessere Chancen aus, in Deutschland zu bleiben, wenn sie als Heimatland bestimmte, besonders gefährliche Staaten angeben.

Um einen Missbrauch des Asylrechts zu verhindern, plant die Bundesregierung die Identität von Flüchtlingen mithilfe von deren Handys zu klären - und zwar anhand der Daten, die auf dem Mobiltelefon eines Asylsuchenden gespeichert sind, der keinen Ausweis oder andere Papiere bei sich hat. Dem entsprechend soll dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ermöglicht werden, auf die Handydaten zugreifen zu dürfen. So steht es in einem Gesetzentwurf, den Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vorgelegt hat.

Schwere Bedenken

Nicht nur die Opposition kritisiert dieses Vorhaben. Auch bei Andrea Voßhoff, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, stoßen de Maizières Pläne auf schwere Bedenken. Sie habe Zweifel, dass dieser massive Eingriff in Grundrechte verfassungsgemäß sei, warnte Andrea Voßhoff in einer Stellungnahme an den Bundestag, die der Funke Mediengruppe vorliegt.

Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für Datenschutz
Datenschützerin Voßhoff: "Massiver Eingriff in Grundrechte"Bild: picture-alliance/dpa/Hannibal

Auf den Mobiltelefonen der Flüchtlinge lägen eine Fülle teils höchst persönlicher Daten. Auch unbeteiligte Kontaktpersonen würden durch die Auswertung erfasst, bis hin zu Rechtsanwälten, so Voßhoff. Andererseits ließen sich mit den Handydaten allenfalls Indizien für eine Identität sammeln. Die geplante Regelung sei damit unverhältnismäßig und verstoße gegen Vorgaben des Grundgesetzes, kritisiert Voßhoff, wie die Funke Mediengruppe meldet.

Dem Bericht zufolge hat sich auch die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl in einem Schreiben an den Bundestag gewandt. Die Nichtregierungsorganisation kritisiere darin, dass der Gesetzentwurf den "gläsernen Flüchtling" schaffe. Mit dem systematischen Auslesen der Handydaten ohne eine Abgrenzung zum grundgesetzlich geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung erfolge "ein Ausspähen, das verfassungswidrig ist", so Pro Asyl.

150.000 Asylsuchende betroffen?

Auf ihrer Internetseite kritisiert die Organisation zudem, dass es für das Bundesamt für Migration praktisch kaum möglich sein werde, "eine Überprüfung von Smartphones vorzunehmen, ohne direkt auf höchstpersönliche Daten von Schutzsuchenden zu stoßen." Sogar der für die Maßnahme in jedem Fall notwendige richterliche Beschluss falle weg. Laut Pro Asyl wären allein im vergangenen Jahr 150.000 Asylsuchende von der Maßnahme betroffen gewesen.

Laut Thomas de Maiziere soll die Auswertung der Daten "unter strengen rechtsstaatlichen Bedingungen" stattfinden. Fluchtrouten, so der Bundesinnenminister, sollen damit aber nicht nachvollzogen werden.

AR/cr (KNA, AFP, WAZ, Pro Asyl)