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Dayton: „Grundlage für inkonsequenten Frieden“

24. November 2005

Das Daytoner Abkommen beendete in Bosnien-Herzegowina einen Krieg, der 250.000 Menschenleben gefordert hatte. Es hatte viele positive Folgen, jedoch auch entscheidende Fehler, meint Fabian Schmidt in seinem Kommentar.

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Das Abkommen war gut, weil es dem menschlichen Leiden ein Ende setzte, weil es die Umzingelung von Sarajevo und die Hungersnot beendete. Es war gut, weil es die Grundlage für Flüchtlingsrückkehr, für freie Wahlen, für demokratische Institutionen und für wirtschaftliche Erholung schuf. Es war auch deshalb gut, weil es der NATO das Mandat übertrug, das Abkommen notfalls mit Gewalt durchzusetzen. Auch ermöglichte der Frieden von Dayton die Entfaltung eines interethnischen und interreligiösen Dialogs. Es schuf die Voraussetzung für die Aufarbeitung der Vergangenheit, nicht zuletzt durch die Identifikation der Opfer von Massenmord und Krieg, und durch den Zugang des Internationalen Kriegsverbrecher-Tribunals zu den Schauplätzen des Grauens.

Ethnische Quoten und Segregation

Aber das Abkommen war nicht gerecht. Es schuf die Grundlage für einen inkonsequenten Frieden. Anders als im Deutschland der Nachkriegszeit fand in Bosnien-Herzegowina keine "Entnazifizierung" statt. Es war der Versuch, das Gebäude der Demokratie auf dem Sumpf des nationalen Hasses zu bauen. Das Dayton-Abkommen hat diejenigen belohnt, die den Krieg geführt haben. Es hat die Republika Srpska als Entität mit eigener Staatlichkeit anerkannt. Eine Republik, die ihre Existenz auf Vertreibungen und Massenmord gründete.

Das Dayton-Abkommen hat die Grundlage dafür gelegt, dass Parlament und Regierungen nach ethnischen Quoten besetzt werden. Es hat erlaubt, dass in Schulen ethnisch-religiöse Segregation an der Tagesordnung ist. Noch heute sind in Bosnien und Herzegowina die nationalistischen Parteien an der Macht, die einst Krieg gegeneinander geführt haben.

Zeit für Veränderungen

Vor allem aber hat das Dayton Abkommen dem Land eine ineffiziente Verwaltungsstruktur beschert: Das Land hat mit seinen zwei Entitäten, zehn Kantonen, einem Distrikt und einer Zentralregierung 14 Parlamente und Regierungen für nur vier Millionen Einwohner. Die Verfassungsordnung von Bosnien und Herzegowina ist nicht das Ergebnis von Selbstbestimmung. Sie wurde in Dayton von zwei ausländischen Staatsoberhäuptern, den serbischen und kroatischen Präsidenten Slobodan Milosevic und Franjo Tudjman und von dem bosnischen Präsidenten Alija Izetbegovic paraphiert.

Es ist Zeit, dass sich der Souverän von Bosnien und Herzegowina eine eigene und neue Verfassung gibt, die den Weg des Landes nach Europa ebnen kann und die Last der ethnischen Teilung abwirft. Europa und Amerika sind bereit dabei zu helfen. Es liegt nun an den Bürgern von Bosnien selbst, die Chancen darin zu erkennen und diesen Schritt zu tun.

Fabian Schmidt

DW-RADIO/Bosnisch, 18.11.2005, Fokus Ost-Südost