Der Job des EU-Kommissionspräsidenten
27. Juni 2014Der Präsident der Europäischen Kommission wird von den 28 Staats-und Regierungschefs der Europäischen Union benannt. Um seine politische Autorität zu wahren, muss das Europäische Parlament diese Benennung bestätigen. Mit seiner Wahl wird er für fünf Jahre zum Hüter der EU-Gesetze. Die Wahl des Kommissionspräsidenten und die Wahl zum EU-Parlament sind eng verzahnt. Dennoch nimmt der EU-Kommissionspräsident erst sechs Monate nach der konstituierenden Sitzung des EU-Parlaments seine Arbeit auf.
Der Kommissionspräsident bestimmt die politischen Leitlinien der EU-Kommission. Durch seine politische Führung treibt er die Weiterentwicklung der Union maßgeblich voran und repräsentiert die EU-Kommission nach außen. Er vertritt sie bei den Sitzungen der sieben führenden Industriestaaten und Russland (G8) oder des Europäischen Rates. Auch an den wichtigen Grundsatzdebatten des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments nimmt er teil.
Der Präsident ernennt die weiteren EU-Kommissare in Abstimmung mit den Regierungschefs. Dabei wird darauf geachtet, dass jeder EU-Staat eine Kommission, also einen Politikbereich, übernimmt. Nur der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik, der gleichzeitig auch Vizepräsident ist, wird von den Staats- und Regierungschefs nominiert. Auch die designierten Kommissare müssen durch das Votum des Europäischen Parlaments legitimiert werden. In seiner laufenden Amtszeit kann der Kommissionspräsident auch die Zuständigkeiten seiner Mitglieder neu verteilen und bei gegebenem Anlass seine EU-Kommissare zum Rücktritt auffordern.