Überlegener Rechtsstaat
12. Februar 2007Als Terroristin hat sie eine Blutspur hinterlassen. Brigitte Mohnhaupt galt in den siebziger Jahren als Rädelsführerin der RAF. Im Namen dieser linksradikalen Stadtguerilla hat sie vor nichts Halt gemacht. Sie hat Menschen ermordet. Und sie war mitverantwortlich für die vielleicht schwerste Krise der Bundesrepublik. Für all das hat sich Brigitte Mohnhaupt bislang nicht entschuldigt. Sie hat keine Reue gezeigt.
Und trotzdem ist es richtig, dass die ehemalige RAF-Terroristin ihre Gefängniszelle nach 24 Jahren Haft in wenigen Wochen verlassen kann. Denn es zeichnet den Rechtsstaat aus, dass er nüchtern richtet. Dass er Entscheidungen aufgrund von Gesetzen fällt. Und dass Gefühle wie Rache und Trauer dabei keine Rolle spielen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat sich glücklicherweise nicht von der aufgeregten politischen Debatte über Reue und Gnade beeinflussen lassen.
Chance auf Freiheit auch für Schwerverbrecher
Es gehört zu den Grundwerten unseres Rechtsverständnisses, dass auch lebenslänglich verurteilte Schwerverbrecher nach einer bestimmten Mindesthaftzeit wieder eine Chance auf Freiheit erhalten. Jeder Gefangene hat einen Anspruch darauf, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Es geht dabei nicht um Gnade. Einziges Kriterium darf sein, ob der Gefangene noch immer ein Sicherheitsrisiko für die Gesellschaft darstellt oder nicht.
Die Stuttgarter Richter halten Brigitte Mohnhaupt für nicht mehr gefährlich - schließlich hat sie die Selbstauflösung der RAF im Jahr 1998 mitgetragen. Und es ist gut, dass eine ehemalige Terroristin in unserem Rechtssystem keine Sonderbehandlung erhält. Gerade weil die RAF-Mitglieder wie Kriegsgefangene behandelt werden wollten, um einmal mehr ihre Abscheu gegenüber dem deutschen Staat auszudrücken - gerade deshalb ist es richtig, dass sich der Rechtsstaat darauf nicht einlässt.
Begnadigung liegt im Ermessen des Bundespräsidenten
Anders liegt der Fall allerdings bei dem RAF-Häftling Christian Klar: Er hat seine Mindeststrafe noch nicht verbüßt, hat aber beim Bundespräsidenten um Gnade ersucht. Hier handelt es sich also nicht um eine juristische Entscheidung, sondern es liegt im Ermessen Horst Köhlers, Gnade walten zu lassen oder eben nicht. Und da darf die moralische Kategorie der Reue eine Rolle spielen.
Auch Christian Klar hat sich bislang nicht für seine Taten entschuldigt - Bundespräsident Horst Köhler muss also abwägen zwischen der gesellschaftlichen Gefühlslage, dem Leid der Opfer und ihrer Angehörigen und dem Wunsch des Häftlings auf Freiheit. Aber ist es nicht schon jetzt ein Triumph des Staates, dass ehemalige Systemfeinde um Gnade ersuchen?