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Politik

IS-Kämpfer nach Deutschland?

Daniel Heinrich
18. Februar 2019

Deutsche Sicherheitskreise sind skeptisch was die Forderungen von US-Präsident Donald Trump angeht. Trump hatte per Twitter gefordert, dass Deutschland IS-Kämpfer aus Syrien zurücknimmt und vor Gericht stellt.

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Syrien Kämpfer des Islamischen Staats
Bild: picture-alliance/Zuma Press

Wenn es um deutsche IS-Kämpfer in Syrien geht, ist die internationale Diplomatie komplexer als ein Tweet. Das machen alleine die Antworten von Sören Schmidt deutlich. Schmidt ist Sprecher des Bundesinnenministeriums.

Im Gespräch mit der Deutschen Welle macht er zwar klar, dass grundsätzlich "alle deutschen Staatsbürger und so auch diejenigen, die in Verdacht stehen, für den sogenannten IS gekämpft zu haben, das Recht auf eine Rückkehr nach Deutschland haben." Syrien sei allerdings ein Sonderfall, die Bundesregierung könne "wegen der bewaffneten Auseinandersetzungen für dort inhaftierte deutsche Staatsbürger derzeit keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnehmen." Ebensowenig ließen sich deutsche Strafverfolgungsinteressen auf syrischem Staatsgebiet umsetzen, "denn polizeiliche oder justizielle Maßnahmen sind mangels bestehenden Rechtshilfeweges nicht möglich".

Dass die deutsche Botschaft in Syrien seit 2012 geschlossen, eine konsularische Betreuung formell also nicht möglich ist, sollte auch US-Präsident Donald Trump bekannt sein. Dennoch hatte Trump am Wochenende zum Kurznachrichtendienst Twitter gegriffen um dort eine simple Botschaft loszuwerden: "Die USA ersuchen Großbritannien, Frankreich, Deutschland und andere europäische Verbündete, über 800 IS-Kämpfer, die wir in Syrien gefangen genommen haben, zurückzunehmen und vor Gericht zu stellen."

Deutsche in kurdischen Gefängnissen

Seitdem befinden sich Schmidt und seine Kollegen im Erklärmodus, im politischen Berlin ist eine Debatte über Für und Wider der Forderungen aus Washington entbrannt. Eines ist klar: Trump ist nicht alleine, auch die von Kurden geführten Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) kritisieren seit Langem, dass europäische Staaten bislang nicht zur Rücknahme ihrer Staatsbürger bereit seien. Die Kurden sind die wichtigsten Verbündeten der USA im Bürgerkriegsland. Viele Gefangene werden vor allem in kurdischen Gefängnissen und Lagern in Nordsyrien festgehalten.

Sören Schmidt geht davon aus, dass sich darunter auch eine größere zweistellige Zahl von Männern, Frauen und Kinder aus Deutschland befindet. "Nach Kenntnis der Sicherheitsbehörden waren die Männer und Frauen seit 2013 aus Deutschland in Richtung Kriegsgebiet Syrien, Irak ausgereist, um sich dort an der Seite von terroristischen Gruppen am 'Dschihad' zu beteiligen." Die rechtliche Situation, ebenso was genau ihnen vorgeworfen würde, sei in den allermeisten Fällen unklar: "Nur gegen sehr wenige von ihnen liegen Haftbefehle vor oder bestehen Ermittlungsverfahren."

Infografik Karte Syrien Lage Gruppen DE
Die Kurden sind der wichtigste Verbündete der USA in Syrien, das Einflussgebiet des IS ist stark geschrumpft

Strafverfolgung schwierig 

Insgesamt sind rund 1050 Islamisten aus Deutschland seit 2013 in Richtung Syrien, Irak gereist. Knapp 200 dieser Personen sind in Syrien oder im Irak ums Leben gekommen. Rund 300 Personen sind wieder in Deutschland. Das Problem: Obwohl den Sicherheitsbehörden bei mehr als 100 der bislang zurückgekehrten Personen Erkenntnisse vorliegen, wonach sie sich aktiv an Kämpfen in Syrien oder im Irak beteiligt oder hierfür eine Ausbildung absolviert haben, gestaltet sich die tatsächliche Strafverfolgung als sehr schwierig.

Denn selbst wenn diese, in Syrien inhaftierten mutmaßlichen IS-Kämpfer, nach Deutschland zurückgebracht würden, müsste ihnen bei der Einreise eine Beteiligung am bewaffneten Kampf im Kriegsgebiet nachgewiesen werden. Für einen Haftbefehl brauchen die deutschen Behörden allerdings belastbare Informationen über die Heimkehrer. Und die sind nicht leicht zu bekommen - denn schließlich gibt es in den Kriegsgebieten keine funktionierenden staatlichen Strukturen mit Ermittlungsbehörden, die diese Informationen bereitstellen könnten.

Sören Schmidt erklärt im Gespräch mit der DW die offizielle Vorgehensweise für die Gruppe der sogenannten Dschihad-Rückkehrer: "Für jede Person wird eine individuelle Gefahreneinschätzung vorgenommen. Wo immer möglich, versuchen die deutschen Behörden, Rückkehrer zu deradikalisieren. Unterstützungsangebote wie beispielsweise Deradikalisierungsmaßnahmen, aber auch sozialpädagogische und psychologische Unterstützung, gelten insbesondere für zurückkehrende Kinder, die möglicherweise schwer traumatisiert sind und für die ein Strafprozess nicht in Frage kommt." 

Deutschland 2018 Prozess gegen Abu Walaa in Celle
Prozess gegen Mitglieder der Terrormiliz IS in DeutschlandBild: picture-alliance/dpa/H. Hollemann

Trotz all dieser Schwierigkeiten ist eine Verurteilung möglich: So ist die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach Paragraf 129b des Strafgesetzbuches unter bestimmten Voraussetzungen auch bei ausländischen Organisationen strafbar. Strafbar ist zudem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Seit 2015 gibt es eine Zusatzbestimmung, der zufolge sich jeder strafbar macht, der auch nur versucht, wegen einer solchen Gewalttat aus Deutschland auszureisen. Aber auch hier muss natürlich nachgewiesen werden, dass es einen entsprechenden Zweck der Ausreise gab. Einen Präzedenzfall gibt es schon. Die Verurteilung eines jungen Mannes zu zweieinhalb Jahren Haft hatte der Bundesgerichtshof 2017 bestätigt.