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Gesellschaft

Deutscher Rechtsextremist untergetaucht

20. April 2017

Der wegen Volksverhetzung verurteilte Rechtsextremist Horst Mahler hat seine Gefängnisstrafe nicht angetreten. Nach ihm könnte nun mit Haftbefehl gefahndet werden.

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Rechtsextremist Horst Mahler
Bild: picture-alliance/dpa/B. Settnik

Der 81-Jährige (Archivbild) habe trotz Vorladung die Fortsetzung seiner Haft in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel diese Woche nicht angetreten, sagte der Sprecher des brandenburgischen Justizministeriums, Uwe Krink. Mahler hatte am Mittwoch in einer Videobotschaft angekündigt, dass er "in einem aufnahmebereiten, souveränen Staat um Asyl bitten" werde. Das ARD-Magazin "Panorama" berichtete unter Berufung auf einen Vertrauten Mahlers, er halte sich bereits im Ausland auf.

Seit 2009 hatte Mahler in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel eine zehnjährige Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust verbüßt. Im Sommer 2015 erhielt er wegen einer schweren Erkrankung Haftverschonung. Doch Ende vergangenen Jahres hob das Oberlandesgericht Brandenburg die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung auf, weil Mahler im Gefängnis weitere rechtsextreme Straftaten begangen haben soll.

Die zuständige Staatsanwaltschaft in München wollte sich erneut nicht äußern. Vollzugsverfahren seien grundsätzlich nicht öffentlich, sagte ein Sprecher. In der Regel wird allerdings ein Haftbefehl erwirkt, wenn ein Straftäter eine Freiheitsstrafe nicht antritt.

Mahler war einst einer der Mitbegründer der linksradikalen Terrorgruppe "Rote Armee Fraktion". Er wandte sich in den 1980er Jahren von der RAF ab und arbeite als Anwalt. In den 1990ern begann er sich in rechtsextremen Kreisen zu engagieren. Er vertrat die rechtsradikal orientierte  Nationaldemokratische Partei (NPD) in dem gegen sie angesetzten Verbotsverfahren.

myk/sti (dpa, ARD)