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Todesurteil gegen Deutschen

13. September 2013

Ein 40-jähriger deutscher Staatsbürger ist in Malaysia wegen Drogenschmuggels zum Tode verurteilt worden. Dies bestätigte das Auswärtige Amt. In Malaysia gilt als Schmuggler, wer mehr als 50 Gramm Crystal besitzt.

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Zwei Hände halten zwei Beutel in die Kamera, die sichergestellte Drogen enthalten: weißes Heroin und rote Methamphetamine
Bild: picture-alliance/dpa

Nach Angaben der amtlichen Nachrichtenagentur Bernama war der Geschäftsmann im Januar 2011 auf dem Flughafen der Hauptstadt Kuala Lumpur festgenommen worden. In seinem Gepäck hätten sich 1,5 Kilogramm der synthetischen Droge Methamphetamin befunden.

Der Deutsche hatte ausgesagt, er habe einem Bekannten in Syrien einen Gefallen getan und eine Tasche nach Malaysia mitgenommen. Das Gericht im Bundesstaat Selangor folgte seiner Argumentation nicht und verurteilte ihn zum Tod durch den Strang.

Hunderte sitzen in den malaysischen Todestrakten

In Malaysia gilt jeder, der mindestens 50 Gramm Crystal besitzt, als Schmuggler. Crystal oder auch Meth ist der Szenename für Methamphetamin, eine künstlich hergestellt Droge. Es wird als weißes oder eingefärbtes kristallines Pulver, teilweise auch als Tabletten oder Kapseln verkauft.

Anfang dieses Jahres waren zwei Deutsche afghanischer Abstammung von der Justiz des südostasiatischen Landes vom Vorwurf des Drogenschmuggels freigesprochen worden. Sie waren beschuldigt worden, 2012 zehn Kilogramm Crystal nach Malaysia geschmuggelt zu haben.

Die beiden befinden sich nach Angaben des Anwalts Karpal, der auch sie vertritt, aber weiterhin in Haft und warten auf die Entscheidung eines Berufungsgerichts. In den Todestrakten malaysischer Gefängnisse sitzen hunderte Verurteilte. Nur wenige Todesurteile wurden in den vergangenen Jahren auch vollstreckt.

de/gmf (dpa/afp)