Deutschland bürgert Dschihadisten aus
3. April 2019Volljährige Doppelstaatler müssen künftig damit rechnen, ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren, wenn sie sich einer Terrormiliz wie dem sogenannten "Islamischen Staat" (IS) anschließen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedete. Auf die Neuregelung hatten sich Innenminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Katarina Barley (SPD) geeinigt. Die Betroffenen müssen deshalb einen zweiten Pass besitzen, weil Deutschland keine Bürger in die Staatenlosigkeit entlässt.
Der Gesetzentwurf sei nicht auf den "IS" als Terrormiliz beschränkt, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums der DW mit: "Terrormiliz im Sinne des Gesetzentwurfs ist ein paramilitärisch organisierter bewaffneter Verband, der das Ziel verfolgt, in völkerrechtswidriger Weise die Strukturen eines ausländischen Staates gewaltsam zu beseitigen und an Stelle dieser Strukturen neue staatliche oder staatsähnliche Strukturen zu errichten." Regierungssprecher Steffen Seibert betonte: "Das wird vor allem abschreckende Signalwirkung haben für Ausreisewillige in IS-Gebiete, für IS-Unterstützer."
Deutschland handelt spät
Für mutmaßliche "IS"-Angehörige, die bereits in syrischen oder irakischen Gefängnissen sitzen, ändert sich nichts: Das Gesetz soll nicht rückwirkend gelten. Andere Länder wie Großbritannien und Australien hatten bereits vor längerer Zeit solche Regelungen eingeführt. Dass Deutschland vergleichsweise spät handelt, verärgerte einige Innenpolitiker der Union. "Für viele der aktuell relevanten 'IS'-Kämpfer kommen wir deshalb jetzt leider zu spät", sagte CDU-Innenpolitiker Armin Schuster. Der damalige Fraktionsvize Thomas Strobl habe diesen Vorschlag bereits 2014 eingebracht, der Koalitionspartner SPD habe allerdings mehrfach nicht zugestimmt.
Das Innenministerium hofft nun, dass die Neuregelung eine Botschaft mit "präventiver Wirkung" aussendet. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte: "Das wird vor allem abschreckende Signalwirkung haben für Ausreisewillige in IS-Gebiete, für IS-Unterstützer." Bevor das Gesetz in Kraft tritt, müssen noch die beiden Parlamentskammern, Bundestag und Bundesrat, zustimmen.
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ehl/fab (dpa, afp)