Deutschland und Georgien schließen Migrationsabkommen
19. Dezember 2023Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und ihr georgischer Amtskollege, Wachtang Gomelauri, haben in der Hauptstadt Tiflis ein Migrationsabkommen zwischen beiden Ländern unterzeichnet. Durch die Vereinbarung soll vor allem die Rückführung abgelehnter georgischer Asylbewerber beschleunigt werden.
"Mit Migrationsabkommen ordnen und steuern wir Migration", sagte Faeser nach ihrem zweitägigen Besuch in Tiflis. Deutschland vereinbare verbindlich, dass Menschen aus Georgien ohne Bleiberecht wieder zurückkehrten. In der deutschen Asylstatistik belegt Georgien Platz sechs unter den wichtigsten Herkunftsländern. Von Anfang Januar bis Ende November 2023 haben laut Bundesinnenministerium knapp 9000 Georgier einen Asylantrag in Deutschland gestellt, davon gut 8000 zum ersten Mal.
Anerkennungsquote für Asylanträge von Georgiern unter einem Prozent
Das Bundesinnenministerium verwies jedoch darauf, dass die Anerkennungsquote von Asylanträgen von Georgierinnen und Georgiern bei 0,3 Prozent liege. Menschen in Georgien drohe "in aller Regel keine politische Verfolgung". Nach Auskunft der mit Abschiebungen betrauten Bundesbehörden kooperiert Georgien bereits relativ gut bei der Rücknahme seiner ausreisepflichtigen Staatsbürger.
Für die Begrenzung der irregulären Migration ist jedoch die Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat entscheidend; diese Klassifizierung wurde von Deutschland gerade vorgenommen. Die nun geschlossene Vereinbarung sieht unter anderem Informationskampagnen in Georgien "über geringe Erfolgsaussichten von Asylanträgen georgischer Staatsangehöriger in Deutschland" vor. Zudem sind Maßnahmen zur Reintegration zurückgekehrter Migranten geplant.
Insgesamt haben in den ersten elf Monaten dieses Jahres mehr als 304.000 Menschen in Deutschland einen Asylantrag gestellt, das sind rund 60 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Da gleichzeitig rund eine Million Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die keinen Asylantrag stellen müssen, untergebracht werden müssen, bemüht Faeser sich, die Zahl der unerlaubten Einreisen zu reduzieren und sicherzustellen, dass mehr Ausreisepflichtige das Land verlassen. Zu den Maßnahmen, die diesem Ziel dienen, gehören neben Migrationsabkommen unter anderem auch neue temporäre Kontrollen an den Landgrenzen zu Tschechien, Polen und der Schweiz.
Begrenzte Anwerbung von Fachkräften aus Georgien
Neben der Rückführung von ausreisepflichtigen Georgiern geht es in dem Migrationsabkommen auch um die Anwerbung von Fachkräften aus dem Land. "Es werden gezielt Möglichkeiten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt ausgebaut, um den Ausstieg aus prekären Arbeitsverhältnissen von georgischen Staatsangehörigen in Drittstaaten zu fördern", teilte das Ministerium mit.
Eine Abwanderung von georgischen Arbeitskräften nach Deutschland im großen Stil soll laut dem ausdrücklichen Willen der Regierung in Tiflis jedoch vermieden werden. Die nun unterzeichnete Vereinbarung sieht lediglich vereinfachte Prozesse für Saisonarbeiter, deutsche Arbeitsangebote an im Ausland prekär beschäftigte Georgierinnen und Georgier sowie einen verstärkten Austausch von Studierenden, Auszubildenden und Forschern vor.
Das Migrationsabkommen mit Georgien ist die zweite Vereinbarung dieser Art. Die erste umfassende bilaterale Vereinbarung zu Migrationsfragen hatte Deutschland im Dezember 2022 mit Indien geschlossen. Deren Effekt ist allerdings bisher überschaubar, vor allem was die Beschleunigung von Abschiebungen nach Indien betrifft.
ww/sti (dpa, afp)