Dublin-Verfahren für Syrer gilt wieder
10. November 2015Deutschland will syrische Asylbewerber wieder nach dem Dublin-Verfahren in andere EU-Länder zurückschicken, über die sie in die Europäische Union eingereist sind. Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums gegenüber der Deutschen Welle schriftlich bestätigte, wendet Deutschland das Dublin-Verfahren aktuell für alle Herkunftsländer und alle Mitgliedstaaten außer Griechenland an. "Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft in jedem Einzelfall alle relevanten Aspekte für einen Selbsteintritt Deutschlands, also die Übernahme in das nationale Verfahren, auch mit Blick auf die tatsächliche Möglichkeit einer Überstellung in andere Mitgliedstaaten", teilte das Ministerium mit.
Keine Zurückweisung an den Grenzen
Das gelte auch für syrische Staatangehörige, für die das BAMF seit dem 21. Oktober nicht mehr "grundsätzlich von dem Selbsteintrittsrecht Gebrauch macht", hieß es weiter. "Das bedeutet aber keineswegs eine Zurückweisung an den Grenzen." Vielmehr prüfe das BAMF lediglich im laufenden Verfahren die Zuständigkeit eines anderen europäischen Mitgliedsstaates, wie in der Dublin-Verordnung vorgesehen.
Dublin-Verfahren für Syrer im August ausgesetzt
Deutschland hatte im August beschlossen, das sogenannte Dublin-Verfahren für Syrer vorübergehend auszusetzen. Normalerweise wird bei jedem Asylbewerber zwingend geprüft, ob er zuerst in einem anderen Land europäischen Boden betreten hat. Ist dem so, muss der Betroffene eigentlich dorthin zurück. Darauf wurde bei Syrern seit August offiziell verzichtet. Die Rückführung von Asylbewerbern in andere europäische Staaten dürfte für Deutschland allerdings kurzfristig schwierig werden. Denn nur wenige der Flüchtlinge, die zuletzt ins Land gekommen waren, sind zuvor in einem anderen EU-Staat registriert worden.
cr/kle (dpa, dw)