Die Funktion des Europaparlaments
10. Mai 2004
Ursprünglich war das Europäische Parlament (EP) auf die Beratung des Rates der Europäischen Union und die Kontrolle der Europäischen Kommission beschränkt. Aber im Laufe der Jahre wurden seine Kompetenzen immer weiter ausgedehnt. Dennoch ist die Funktion des EP nicht vergleichbar mit denen nationaler Parlamente. Schließlich gibt es keine europäische Regierung, die das Parlament einsetzen und kontrollieren könnte. Und es verfügt nur über eingeschränkte Entscheidungsbefugnisse bei der Rechtsgebung. Gemeinsam mit dem Ministerrat beschließt das EP Gesetze, die dann in allen EU-Ländern gelten.
Im Wesentlichen gibt es drei Aufgabenbereiche des EP: Politikgestaltungsfunktion, Systemgestaltungsfunktion und Interaktionsfunktion. D. h. die Beeinflussung der vorhandenen EU-Politik, die Weiterentwicklung des EU-Systems und die Beziehung zwischen Abgeordnenten und Wählern. Das EP soll somit Anwalt und Sprachrohr der EU-Bürger sein. Aber auch Impulsgeber, Mitgestalter und Kontrolleur der europäischen Politik.