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Die Großbaustellen der Andrea Voßhoff

Marcel Fürstenau17. Juni 2015

NSA, Europäisches Datenschutzrecht, Vorratsdatenspeicherung - die Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat viel zu tun, aber wenig Personal. Das könnte sich ändern. Über eine gute Nachricht freut sie sich schon jetzt.

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Datenschutz Reform Symbolbild
Bild: picture-alliance/dpa/J. Büttner

Ihre Kritiker befürchteten das Schlimmste: Andrea Voßhoff war als CDU-Bundestagsabgeordnete für die Online-Durchsuchung, mächtigere Geheimdienste und die Vorratsdatenspeicherung. Trotzdem wurde sie im Dezember 2013 vom Parlament zur Bundesbeauftragten für den Datenschutz gewählt. Die Stimmen stammten von Konservativen und Sozialdemokraten, also von den Abgeordneten der Regierungskoalition. Jetzt sind sie es, die enttäuscht sein müssen. Denn Voßhoff ist inzwischen gegen die Vorratsdatenspeicherung und mehr Befugnisse des Verfassungsschutzes. Am Mittwoch stellte die 56-Jährige in Berlin ihren ersten Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2013/14 vor.

Die Volljuristin bezeichnet ihre vielen ungelösten Aufgaben als "Großbaustellen". Sie wisse, dass sei angesichts der vielen tatsächlichen Baustellen in Berlin eine gewagte Wortwahl. Aber der Vergleich ist durchaus passend. In der Hauptstadt warten die Menschen seit Jahren auf die Fertigstellung des neuen Großflughafens, Voßhoff wartet händeringend auf mehr Personal. Ihren 85 Mitarbeitern stünden 3500 Unternehmen aus der Telekommunikationsbranche gegenüber und 1300 Postdienstleister. Rein statistisch muss ein Unternehmen alle 350 Jahre mit einer Kontrolle rechnen, sagt Voßhoff.

Wie friedliche Demonstranten in einer Datei landeten

So klein die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle ist, so groß war im Zeitraum 2013/14 die Zahl der Verstöße gegen den Datenschutz. Bei 21 von 89 Kontrollen gab es Anlass zur Beanstandung. Ein Beispiel besonderer Unverhältnismäßigkeit im Bereich staatlicher Behörden war eine gemeinsame Projekt-Datei des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Gespeichert werden sollten ausschließlich gewaltbereite extremistische Personen. Tatsächlich entdeckten Voßhoffs Kontrolleure in der Datei die Namen vieler friedlicher Anti-Atom-Demonstranten.

Bundesbeauftragte für den Datenschutz Andrea Voßhoff
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff hat manchen Sinneswandel hinter sich und viele Baustellen vor sichBild: picture-alliance/dpa/W. Kumm

Im vorliegenden Fall hat das BfV eingeräumt, dass die Betroffenen nicht hätten gespeichert werden dürfen. Weniger einsichtige Firmen oder Behörden müssen im Moment allerdings nichts befürchten, wenn sie den Beanstandungen der Bundesdatenschutzbeauftragten keine Konsequenzen folgen lassen. Die Datenschutzbeauftragte hofft deshalb, im Rahmen der gerade verhandelten Europäischen Datenschutzverordnung auf konkrete Sanktionsmöglichkeiten. Denkbar wären Bußgelder oder verbindliche Anordnungen, Mängel zu beseitigen.

Die Juristin Voßhoff schätzt das Urteilsvermögen ihrer Kollegen

Ihren Sinneswandel bei der Vorratsdatenspeicherung begründet sie mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes. Das entsprechende deutsche Gesetz wurde 2010 für verfassungswidrig erklärt, die Richtlinie der Europäischen Union 2014 als schwerwiegender Grundrechtseingriff "von besonderem Ausmaß". Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung hält Voßhoff vor diesem Hintergrund für einen großen Fehler. Sie glaube nicht, dass es eine verfassungskonforme Gesetzesfassung geben werde, "die den Ansprüchen der Sicherheitsbehörden genügt".

"Delete My Data" fordert ein Demonstrant
Bürgerrechtler dürften inzwischen ihre Meinung über Datenschützerin Voßhoff ein wenig geändert habenBild: imago

Erfreut ist die Datenschutzbeauftragte des Bundes darüber, ständig einen Mitarbeiter aus ihrem Team im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages zu haben. Allerdings wünscht sie sich eine engere Verzahnung zwischen den Kontrollgremien des Bundestages und ihrer Behörde. Im Tätigkeitsbericht empfiehlt Voßhoff ausdrücklich eine bessere gesetzliche Struktur "zur Vermeidung von Kontrolllücken". Das hören die Abgeordneten im NSA-Untersuchungsausschuss sicherlich gerne. Auch sie drängen auf mehr Kompetenzen, weil sie bei der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten immer wieder auf Granit beißen.

Im Januar 2016 wird Voßhoff politisch völlig unabhängig sein

Bestes Beispiel ist die Weigerung, dem Gremium Einblick in die vieldiskutierte Selektoren-Liste zu geben, die der BND von der NSA erhalten hat. Unter den darin genannten Ausspäh-Zielen sollen auch deutsche und europäische Ziele in Politik und Wirtschaft sein. "Natürlich" habe das Parlament einen Anspruch darauf, die Liste zu erhalten, betont Voßhoff. Auch sie würde gerne mal reinschauen…

Im Dickicht der vielen Großbaustellen ihrer Behörde kann die Datenschutzbeauftragte aber auch einen Lichtblick entdecken. Im Januar kommenden Jahres wird sie politisch völlig unabhängig sein. Noch ist sie der Dienstaufsicht durch das Bundesinnenministerium unterstellt und der Rechtsaufsicht durch die Bundesregierung. Als Edward Snowden im Sommer 2013 die Machenschaften der NSA enthüllte, erhielt Voßhoffs Vorgänger Peter Schaar anfangs keinerlei Informationen über mögliche Datenverstöße. Diese Form von Ignoranz wird schon bald der Vergangenheit angehören, weil die Datenschutzbeauftragte des Bundes dann nicht mehr vom guten Willen der Regierung abhängig ist.