"Angela Merkel" darf vorerst in Deutschland bleiben
28. Dezember 2016
Kurz nach "Angelas" erstem Geburtstag wurde zwar der Asylantrag ihrer Eltern abgelehnt, dennoch wird die syrische Familie nicht abgeschoben. Aus Dankbarkeit hatten sie ihre Tochter nach der Bundeskanzlerin benannt.