Die Schatten der Apartheid
13. November 2002Auf den Schultern des Washingtoner Anwalts Michael Hausfeld ruht jetzt die Hoffnung Tausender. Im Namen von 85 Einzelpersonen und der Selbsthilfeorganisation Khulmani, die 33.000 Apartheid-Opfer vertritt, hat er am 11.11.02 in New York eine Sammelklage gegen internationale Großunternehmen eingereicht. Darunter befinden sich auch fünf deutsche Firmen: DaimlerChrysler, Rheinmetall, Commerzbank, Deutsche Bank und Dresdner Bank. Hausfeld will die Liste der angeklagten Unternehmen noch um rund 100 weitere verlängern.
UN-Sanktionen nicht beachtet
Der Hintergrund der Klage: Der UN-Sicherheitsrat hatte 1977 ein Waffenembargo gegen Südafrika verhängt. Gegen diese Maßnahme hätten die angeklagten Unternehmen in den 1970er und 1980er Jahren verstoßen. Mit ihren Geschäften hätten sie die Apartheid-Regierung unterstützt und dabei noch erhebliche Profite erzielt, wie in der Anklageschrift steht.
IBM habe zum Beispiel Computer geliefert, mit deren Hilfe das rassendiskriminierende Paß-System der Apartheid-Regierung entwickelt worden sei. Rheinmetall habe 1977 eine komplette Munitionsabfüllungsanlage über Umwege nach Südafrika geliefert, und Daimler habe 2500 Unimogs an Südafrika verkauft. Zwar seien die Unimogs nicht als militärische Lieferung eingestuft worden. Fakt sei aber, dass sie zur Standardausrüstung der südafrikanischen Armee wurden.
Finanzierung der Apartheid
"Die Menschen, die in Südafrika Unrecht erlitten haben, brauchen Entschädigung", sagt Thomas Gebauer, der Geschäftsführer der Hilfsorganisation Medico International. Unternehmen hätten teilweise über Jahrzehnte hinweg und bei vollem Bewusstsein ein Regime unterstützten, das sich massiver Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeiten schuldig gemacht habe. Späte Hilfe sei aber möglich, "wenn sich alle diese Unternehmen an einem Fonds zur Entschädigung der Opfer beteiligen".
Nach Angaben von Medico International habe der deutsche Nettokapitalexport nach Südafrika zwischen 1985 und 1993 2,13 Milliarden Euro betragen. Der größte Teil davon sei in die Finanzierung des öffentlichen Sektors geflossen – und damit direkt an das südafrikanische Apartheidregime gegangen.
Hoffnung auf milliardenschwere Entschädigungen
Die Sammelklage wurde in den USA eingereicht, weil nach amerikanischem Gesetz die US-Gerichte ermächtigt sind, über internationale Rechtsverletzungen zu urteilen – ganz gleich, wo diese verübt worden sind. Die juristische Grundlage der Klage stammt aber aus dem internationalen Recht: die so genannte Verantwortung zweiten Grades, nach der jeder, der einem Verbrechen Vorschub oder Beistand leistet, dafür haftbar gemacht werden kann.
Vorbilder für die Sammelklage sind die Klagen zur Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeiter. Außerdem gibt es schon eine ähnliche Klage: Erst im Juni 2002 hatte der US-Anwalt Ed Fagan in New York zwei Schweizer Banken und eine amerikanische Firma ebenfalls wegen Unterstützung des Apartheid-Regimes verklagt. Ziel beider Sammelklagen sind individuelle Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe. Eine konkrete Schadenssumme ist in der jetzigen Anklageschrift jedoch nicht festgelegt.
Die angeklagten deutschen Unternehmen haben sich noch nicht zu den Anschuldigungen geäußert. Sie wollen zuerst die Anklageschrift lesen. Sie können sich Zeit lassen. In der Regel ziehen sich Prozesse dieser Art über Jahre hinweg.